Vielleicht haben Sie bereits Erfahrungen mit solchen Fällen gesammelt. Doch für viele Betriebsräte ist es das erste Mal, dass sie mit einem so sensiblen Thema konfrontiert werden. Gerade hier ist es wichtig, besonnen zu handeln, klare Schritte zu kennen und die betroffene Person bestmöglich zu unterstützen. Offizielle Beratungsstellen bieten wertvolle Hilfe – sowohl für Betroffene als auch für Sie als Betriebsrat.
Warum externe Beratungsstellen nutzen?
Externe Anlaufstellen sind neutral, professionell und erfahren im Umgang mit sexueller Belästigung. Sie helfen nicht nur den Betroffenen, sondern unterstützen auch Betriebsräte dabei, rechtssicher und effektiv zu handeln. Eine Beratung kann klären, welche rechtlichen Schritte möglich sind, wie eine Eskalation vermieden werden kann und welche Maßnahmen dem Unternehmen empfohlen werden.
Welche Beratungsstellen sollten Sie als Betriebsrat unbedingt kennen?
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes bietet Beratung und Unterstützung in Fällen von Diskriminierung und sexueller Belästigung. Als Betriebsrat können Sie betroffenen Kollegen die Telefonnummer 0800-546 546 5 oder die E-Mail-Adresse beratung@ads.bund.de geben. Zudem erhalten Sie als Betriebsrat, wie auch Ihr Arbeitgeber, Beratung, wenn Sie diese benötigen, Kontakte zu weiteren Anlaufstellen vor Ort oder Ideen für betriebliche Maßnahmen.
www.antidiskriminierungsstelle.de
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist ein bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben. Unter der Telefonnummer 116 016 und via Online-Beratung erhalten betroffene Kolleginnen rund um die Uhr anonym und kostenfrei Unterstützung.
Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff)
Der bff ist der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe in Deutschland. Im bff sind über 200 Beratungsstellen und Frauennotrufe zusammengeschlossen. Sollten Sie als Betriebsrat eine Anlaufstelle vor Ort suchen oder einen Experten zu sexueller Belästigung, der z. B. eine Schulung durchführen kann, dann bekommen Sie hier Hilfe.
Bündnis Gemeinsam gegen Sexismus
Ziel des Bündnisses Gemeinsam gegen Sexismus, das vom Bundesfamilienministerium gefördert wird, ist, Austausch und Wissen über konkrete Maßnahmen gegen Sexismus zu teilen. So können Sie sich in Ihrer Rolle als Betriebsrat hier über Maßnahmen und Anregungen für die betriebliche Praxis informieren. Es gibt verschiedene Broschüren, die sich u. a. gezielt an klein- und mittelständische Betriebe wenden.
Aktuell sucht das Bündnis Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die an einer Studie zu Sexismus am Arbeitsplatz teilnehmen möchten.