Urteilsdienst für den Betriebsrat 13.02.2026

NR. 05 | MÄRZ I 2026

Top-Thema: GERICHTSVERFAHREN

So können Sie gerichtlich gegen Ihren Arbeitgeber vorgehen

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Einladungen zur Wahlversammlung müssen nicht mehrsprachig sein
Die Betriebsratswahlen 2026, die für viele kurz bevorstehen und für einige bereits begonnen haben, erfordern zurzeit die gesamte Aufmerksamkeit der Wahlvorstände. Das gilt auch für Betriebe, in denen jetzt erstmals ein Gremium gewählt wird. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung klargestellt, dass Einladungen zu einer Betriebsversammlung, in der ein Wahlvorstand aufgestellt werden soll, nicht mehrsprachig sein müssen (BAG, 24.9.2025, Az. 7 ABR 24/24).
Leistungsprämie darf in der Elternzeit gekürzt werden
„Ohne Arbeit kein Lohn“, dieser Grundsatz gilt auch im Hinblick auf die Kürzung einer variablen Vergütung. Denn eine solche darf in Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis ruht, anteilig gekürzt werden. Und zwar auch, wenn das Team der sich in Elternzeit befindenden Führungskraft die Zielvorgaben sogar übererfüllt. Denn in diesem Fall basiert die Zielerreichung nicht unmittelbar auf der eigenen Leistung (Bundesarbeitsgericht (BAG), 2.7.2025, Az. 10 AZR 119/24).
Wenn der Aufhebungsvertrag Fehler enthält: Diese Möglichkeiten haben Ihre Kolleginnen und Kollegen
Wollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich ohne Kündigung beenden, bietet sich häufig ein Aufhebungsvertrag an. Das kann Vorteile für Beschäftigte haben, wenn sie z. B. möglichst schnell aus ihrem Arbeitsverhältnis herauskommen wollen. Der Aufhebungsvertrag ist allerdings gerade für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer häufig auch mit Risiken verbunden. Im folgenden Fall entschied das Gericht aber zugunsten des Arbeitnehmers (Landesarbeitsgericht Köln, 19.11.2025, Az. 4 SLa 276/25).
So können Sie sich gegen Ihren Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin durchsetzen
Arbeitgeber und Betriebsräte sind in vielen Angelegenheiten unterschiedlicher Meinung. Das liegt in der Natur der Sache. Oft lässt sich durch Gespräche und Verhandlungen ein Kompromiss finden. Allerdings ist das längst nicht immer der Fall. Haben sich die Fronten zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber bzw. Ihrer Arbeitgeberin in einer Verhandlung verhärtet, können Sie in allen Angelegenheiten, die Ihrer Mitbestimmung unterliegen, die Einigungsstelle anrufen, um doch noch zu einer sinnvollen Lösung zu kommen (§ 76 BetrVG). Wenn Sie und Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin aber z. B. darüber streiten, ob überhaupt ein Mitbestimmungsrecht besteht, bleibt Ihnen nur der Weg zum Arbeitsgericht. Wann es sinnvoll sein kann, ein Gericht einzuschalten, und wie Sie einen Anspruch vor Gericht im Zweifel durchsetzen, lesen Sie im Folgenden.
Einmaliger Streikaufruf rechtfertigt kein Hausverbot
Ein gegen einen Gewerkschaftssekretär ausgesprochenes Hausverbot ist rechtswidrig, wenn dieses ein Arbeitgeber vor dem Hintergrund eines Streikaufrufs ausgesprochen hat und keine Wiederholungsgefahr besteht. Das zeigt eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Dortmund in einer Auseinandersetzung zwischen Amazon und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di (11.6.2025, Az. 7 BV 79/24).
Auch die Fahrt auf dem Rücksitz ist Arbeitszeit
Wann beginnt die Arbeitszeit, wenn Ihre Kolleginnen und Kollegen außerhalb des Betriebs tätig werden? Und kommt es unter Umständen darauf an, wie sie dort hinkommen? Das sind Fragen, die immer wieder zu Diskussionen zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten führen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat jetzt in einem spanischen Fall eine klare Entscheidung getroffen (9.10.2025, Az. C-110/24), die auch für Ihren Arbeitgeber bzw. Ihre Kolleginnen und Kollegen relevant ist.
Unfall im Homeoffice ist nicht immer Arbeitsunfall
Auch im Homeoffice lauern unerwartete Gefahren. Denn die meisten Unfälle ereignen sich im Haushalt. Allerdings stellt sich gerade bei einem Unfall im Homeoffice die Frage, ob dieser unfallversichert ist. Das ist nicht immer der Fall, wie Sie der folgenden Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg entnehmen können (9.10.2025, Az. L 21 U 47/23).

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