Die Betriebsratswahlen 2026, die für viele kurz bevorstehen und für einige bereits begonnen haben, erfordern zurzeit die gesamte Aufmerksamkeit der Wahlvorstände. Das gilt auch für Betriebe, in denen jetzt erstmals ein Gremium gewählt wird. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung klargestellt, dass Einladungen zu einer Betriebsversammlung, in der ein Wahlvorstand aufgestellt werden soll, nicht mehrsprachig sein müssen (BAG, 24.9.2025, Az. 7 ABR 24/24).
