S|B|V Die SchwerBehindertenVertretung 19.11.2024

Sonderausgabe | Ihre Rolle im Einstellungsverfahren

Nutzen Sie Ihren Einfluss für die Inklusion!

Download PDF
Einstellung neuer schwerbehinderter Kollegen: Überzeugen Sie mit diesen Argumenten
Viele Arbeitgeber scheuen vor der Einstellung schwerbehinderter Arbeitnehmer zurück und sind wenig aufgeschlossen für Ihren Standpunkt als Schwerbehindertenvertretung. Werden Sie mit dieser Haltung der Unternehmensleitung konfrontiert, sollten Sie an die zahlreichen Vorteile der Einstellung Schwerbehinderter erinnern.
Ihr Arbeitgeber hat Prüfpflichten bei der Stellenbesetzung: Achten Sie darauf!
Vor jeder Einstellung steht die Planung, mit der festgelegt wird, wie die ideale Personalie aussieht, welche Anforderungen die Tätigkeit stellt und wie der künftige Mitarbeiter gesucht werden soll. Schafft Ihr Arbeitgeber neue Arbeitsplätze im Unternehmen oder wird ein Arbeitsplatz frei, hat er jedes Mal zu prüfen, ob er die jeweilige Stelle mit einem schwerbehinderten Mitarbeiter besetzen kann.
So sorgen Sie mit dem Arbeitgeber für eine diskriminierungsfreie Stellenausschreibung
Sind die Vorfragen rund um die Einstellung neuer Mitarbeiter geklärt, geht es an die Stellenausschreibung. Dabei sollten Sie sich möglichst umfassend einbringen und dafür sorgen, dass schwerbehinderte Mitarbeiter von vornherein diskriminierungs- und barrierefrei am Bewerbungsverfahren teilnehmen können.
Wer wird zum Gespräch geladen? So sieht Ihre Beteiligung aus
Ihr Arbeitgeber möchte sich von Ihnen bei der Auswahl für die Vorstellungsgespräche nicht in die Karten schauen lassen? Das muss er aber! Ihre Beteiligung am Auswahlverfahren schließt auch ein, dass Ihr Arbeitgeber Sie über die ausgewählten Kandidaten und über beabsichtigte Vorstellungsgespräche unterrichtet.
Das ist wichtig in den Vorstellungsgesprächen
Nach wie vor gibt es Arbeitgeber, die der Ansicht sind, dass die Schwerbehindertenvertretung entweder gar nicht an Vorstellungsgesprächen teilnehmen darf oder nur an denjenigen mit schwerbehinderten Bewerbern. Beides stimmt nicht. Sie haben ein Recht, bei den Gesprächen anwesend zu sein, und zwar bei allen. Das gilt allerdings nur dann, wenn sich mindestens ein schwerbehinderter oder gleichgestellter Mensch beworben hat. Lesen Sie hier, worauf Sie in den Gesprächen konkret achten sollten.
Wer wird eingestellt? So nehmen Sie Einfluss auf die Entscheidung
Die Entscheidung, welcher Kandidat die Stelle bekommt, ist Sache des Arbeitgebers. Generell haben Sie hier kein Mitspracherecht. Es gibt jedoch auch Ausnahmen. Ob Sie bei der endgültigen Entscheidung beteiligt sind, hängt nämlich davon ab, ob Ihr Arbeitgeber seine Quote im Hinblick auf seine Beschäftigungspflicht bereits erfüllt.
Absage an schwerbehinderte Bewerber: Das ist besonders wichtig
Ist die Auswahl getroffen, sagt Ihr Unternehmen oder Ihre Dienststelle allen anderen Bewerbern ab. Wie die Unternehmensleitung bei schwerbehinderten Bewerbern richtig vorgeht, hängt davon ab, ob die Beschäftigungsquote im Hinblick auf schwerbehinderte Mitarbeiter erfüllt ist oder nicht. Werden Sie am besten unterstützend tätig.

Arbeitshilfen

  • Punkte für Arbeitsplatzbeschreibung
  • Betriebsrat Zustimmungsverweigerung