Nicht selten kommt es vor, dass der Arbeitgeber Sie nicht ordnungsgemäß beteiligt: Kündigungen werden ohne Anhörung vorbereitet, BEM-Verfahren werden unterlassen oder Unterlagen nicht übermittelt. In solchen Fällen sind Sie als Schwerbehindertenvertretung nicht machtlos: Sie können selbst aktiv werden und vor dem Arbeitsgericht klagen. Dies stärkt nicht nur Ihre Rechte, sondern signalisiert dem Arbeitgeber klar, dass die gesetzliche Beteiligung ernst genommen wird.
