S|B|V Die SchwerBehindertenVertretung 21.01.2026

Sonderausgabe: Die Schwerbehindertenvertretung vor dem Arbeitsgericht

Top-Thema
Wenn es ernst wird: So unterstützen Sie schwerbehinderte Beschäftigte sicher und professionell vor, während und nach dem Verfahren

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Wenn Ihre Rechte verletzt werden: So gehen Sie als Schwerbehindertenvertretung selbst vor
Nicht selten kommt es vor, dass der Arbeitgeber Sie nicht ordnungsgemäß beteiligt: Kündigungen werden ohne Anhörung vorbereitet, BEM-Verfahren werden unterlassen oder Unterlagen nicht übermittelt. In solchen Fällen sind Sie als Schwerbehindertenvertretung nicht machtlos: Sie können selbst aktiv werden und vor dem Arbeitsgericht klagen. Dies stärkt nicht nur Ihre Rechte, sondern signalisiert dem Arbeitgeber klar, dass die gesetzliche Beteiligung ernst genommen wird.
Wann Ihr Informationsrecht endet
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen hat klargestellt, dass die Schwerbehindertenvertretung keinen Anspruch auf Unterrichtung über bereits abgeschlossene Vorgänge hat. Das Gericht betonte, dass das Informationsrecht auf aktuelle Entscheidungen gerichtet ist. Vergangene Konflikte, Verfahren oder Personalmaßnahmen müssen nicht mehr offengelegt werden (Beschl. v. 29.7.2025, Az. 9 TaBV 86/24).
Wenn Sie als Schwerbehindertenvertretung aktiv werden: 3 Beispiele aus der Praxis
Sie stehen oft an vorderster Front, wenn es um den Schutz schwerbehinderter Beschäftigter geht. Ob als Begleiter eines Mitarbeiters vor dem Arbeitsgericht oder als Kläger in eigener Sache: Sie als Schwerbehindertenvertretung müssen sowohl strategisch als auch praxisnah handeln. Die folgenden Beispiele zeigen, wie unterschiedlich die Aufgaben aussehen und welche Möglichkeiten Sie als Schwerbehindertenvertretung haben, die Rechte der Beschäftigten und Ihre eigenen durchzusetzen.
Wenn es ernst wird: So unterstützen Sie schwerbehinderte Beschäftigte sicher und professionell vor, während und nach dem Verfahren
Die Begleitung schwerbehinderter Beschäftigter in arbeitsrechtlichen Konflikten ist eine Ihrer zentralen Aufgaben als Schwerbehindertenvertretung und gleichzeitig eine der anspruchsvollsten. Denn wenn es zu Kündigungen, Versetzungen, Konflikten mit der Führungskraft oder Benachteiligungen kommt, stehen die Betroffenen häufig unter enormem Druck. Viele fühlen sich überfordert, haben Angst vor Konsequenzen oder trauen sich nicht, offen über ihre Probleme zu sprechen.
Nach dem Urteil beginnt die Arbeit: Was Sie als Schwerbehindertenvertretung jetzt tun sollten
Ein arbeitsgerichtliches Urteil bringt Entlastung – aber selten echte Ruhe. Für schwerbehinderte Beschäftigte stellt sich nach der Entscheidung die Frage, wie es nun weitergeht: Wie wird das Urteil umgesetzt? Wie gelingt die Rückkehr in den Arbeitsalltag? Und wie lassen sich Spannungen mit dem Arbeitgeber abbauen?
So nutzen Sie Ihre Rechte als Schwerbehindertenvertretung vor Gericht
Wenn ein Fall vor dem Arbeitsgericht landet, ist das für schwerbehinderte Beschäftigte oft ein belastender Höhepunkt eines langen Konflikts. Für Sie als Schwerbehindertenvertretung bedeutet es dagegen vor allem eines: Verantwortung. Sie sind nicht nur Ansprechperson, sondern häufig der wichtigste Halt für Betroffene, die sich im Prozess gegen eine Kündigung, eine Benachteiligung oder ein fehlerhaftes Beteiligungsverfahren wehren müssen.
Jetzt zählt jeder Schritt: So begleiten Sie Betroffene sicher durch die entscheidende Phase
Nach einer oft schnellen Güteverhandlung ohne Einigung folgt die Phase, in der es für schwerbehinderte Beschäftigte wirklich ernst wird: die Kammerverhandlung. Hier entscheidet sich, ob das Gericht eine Kündigung für wirksam hält, ob der Arbeitgeber seinen Pflichten nachgekommen ist und wie glaubwürdig die vorgetragenen Argumente sind.

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