Wer unter den Spätfolgen eines Arbeitsunfalls leidet, hofft oft auf langfristige Leistungen der Berufsgenossenschaft. Doch ein Anspruch besteht nur, wenn es einen konkreten und nachweisbaren Zusammenhang zwischen Unfall und Beschwerden gibt. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg nun noch einmal betont – mit Folgen auch für die Praxis der Schwerbehindertenvertretung (Urt. v. 27.1.2025, Az. L 1 U 2398/23).
Führungskräfte, die in mehreren Betrieben eines Unternehmens tätig und in diese organisatorisch eingebunden sind, dürfen an mehreren Betriebsratswahlen teilnehmen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden (Beschl. v. 22.5.2025, Az. 7 ABR 28/24). Die Entscheidung stärkt die Mitbestimmung in komplexen Unternehmensstrukturen und ist auch im Interesse der Schwerbehindertenvertretung. Denn für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung gilt dieser Beschluss genauso.
Das Recht des Nachteilsausgleichs ist über viele Jahre gewachsen und nicht immer leicht zu durchschauen. Die nachfolgende Übersicht soll helfen, dass Betroffene einen besseren Überblick über ihre Rechte erhalten.
Gefährdungsbeurteilungen sind ein zentrales Instrument des Arbeitsschutzes. Sie dienen dazu, körperliche und psychische Belastungen am Arbeitsplatz systematisch zu erfassen und zu minimieren. Dabei werden viele Beschäftigtengruppen in den Blick genommen. Doch eine Frage stellt sich oft nicht: Was ist mit Ihnen selbst als Schwerbehindertenvertretung?
Erkrankt ein Arbeitnehmer und weist dies mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) nach, darf der Arbeitgeber ihn deswegen nicht benachteiligen oder kündigen. Doch nicht jede Kündigung nach einer Krankmeldung ist automatisch unzulässig. Entscheidend ist, ob die Krankheit der Anlass für die Kündigung war. Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) hatte sich mit einem Fall zu befassen, bei dem diese Frage im Zentrum stand (Urt. v. 28.3.2025, Az. 10 SLa 916/24).
Schwerbehindertenvertretungen tragen doppelte Verantwortung: im eigentlichen Amt und beim Engagement für Menschen mit Behinderung. Viele fühlen sich zerrissen. Zwischen E-Mails, Gesprächen, Anträgen und Sitzungen bleibt oft das Gefühl: „Ich komme […]
Künstliche Intelligenz (KI) hält zunehmend Einzug in die Arbeitswelt – ob bei der Vorauswahl von Bewerbungen, bei der Schichtplanung oder sogar bei der Leistungsbewertung. Was auf den ersten Blick nach Effizienzsteigerung klingt, birgt erhebliche Risiken – vor allem für Menschen mit Behinderung. Diskriminierung durch algorithmengesteuerte Systeme ist keine Science-Fiction, sondern längst Realität.
Viele schwerbehinderte Beschäftigte stoßen im Arbeitsalltag an Belastungsgrenzen – körperlich, psychisch oder organisatorisch. Doch kaum jemand weiß: Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung haben einen eigenständigen Anspruch auf behinderungsgerechte Arbeitszeitreduzierung. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 164 Abs. 5 Satz 2 SGB IX.

