S|B|V Die SchwerBehindertenVertretung 19.03.2025

Nr. 04 | April 2025

Top-Thema:
Alles für Ihre Zusammenarbeit mit dem Betriebs- oder Personalrat von A bis Z

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Das freigestellte Betriebsratsmitglied hat den vollen Lohnanspruch
Im Betriebsverfassungsgesetz ist auch eine Vergütungspflicht für Mitarbeiter geregelt, die von ihrer Tätigkeit zur Ausübung des Betriebsratsmandats freigestellt sind. Für Sie als Schwerbehindertenvertretung gelten die Regelungen entsprechend. Danach sind Sie so zu vergüten, als würden Sie Ihrer regulären Arbeit nachgehen (Bundesarbeitsgericht, Urt. v. 28.8.2024, Az. 7 AZR 198/23).
Wann eine Ärztin als Zeugin für eine Arbeitsunfähigkeit wichtig ist
Das Arbeitsgericht Berlin musste eine Ärztin als Zeugin zur Frage der Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers vernehmen (Urt. v. 19.3.2024, Az. 22 Ca 8667/23). Der Fall ist auch für Sie als Schwerbehindertenvertretung interessant, damit Sie wissen, wie so etwas in der Praxis ablaufen kann.
Wann schwerbehinderte Bewerber nicht berücksichtigt werden müssen
Anders als in der freien Wirtschaft müssen in der öffentlichen Verwaltung schwerbehinderte Bewerber bei Einstellungsverfahren stets eingeladen werden. Doch ein Fall des Landesarbeitsgerichts Hamm zeigt jetzt: Aus einem besonderen Grund können auch hier Ausnahmen gelten (Urt. v. 6.8.2024, Az. 6 SLa 257/24). Und was einmal in der öffentlichen Verwaltung gilt, gilt dann natürlich auch in Ihrem Betrieb.
Alles für Ihre Zusammenarbeit mit dem Betriebs- oder Personalrat von A bis Z
Die Wirtschaftskrise erschüttert Deutschland gerade im Zusammenspiel mit den politischen Problematiken in den Grundfesten und sie wird uns noch lange im Griff haben. Doch zusammen sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stark. Das ist gerade in schwierigen Zeiten wichtig.
Bieten Sie Beratung und Unterstützung
Psychische Erkrankungen nehmen in der Arbeitswelt stetig zu und stellen sowohl die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch die Arbeitgeber vor große Herausforderungen. Besonders für Sie als Schwerbehindertenvertretung ist es essenziell, sich mit den speziellen Schutz- und Unterstützungsmöglichkeiten vertraut zu machen, um Betroffene optimal zu begleiten.
Digitale Achtsamkeit für die SBV: Entspannter durch den Arbeitsalltag
Kennen Sie das? Ihr Postfach quillt über, das Telefon klingelt, das nächste Online-Meeting steht an und zwischendurch erreichen Sie noch Nachrichten per Chat. Kaum haben Sie eine Aufgabe begonnen, reißt Sie die nächste dringende Anfrage schon wieder aus der Arbeit heraus. Bei der SBV-Tätigkeit gibt es selten ruhige Momente.
Stadt muss gehbehindertem Anwohner einen „Behindertenparkplatz“ einrichten
Ein Parkausweis für Menschen mit Behinderung bietet erhebliche Erleichterungen im Straßenverkehr. Doch nicht jeder Mensch mit einer Behinderung hat automatisch einen Anspruch darauf. Und das gilt natürlich erst recht für die Einrichtung eines eigenen Parkplatzes. Trotzdem verpflichtete das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Stadt Gelsenkirchen zur Einrichtung eines sogenannten „Behindertenparkplatzes“ vor der Wohnung eines gehbehinderten Mannes (Urt. v. 5.11.2024, Az. 14 K 1401/24).
So einfach können Arbeitgeber eine Erlaubnis nicht zurücknehmen
Viele Kolleginnen und Kollegen werden aktuell aus dem Homeoffice wieder ins Unternehmen zurückbeordert. Doch so einfach ist das nicht immer möglich, wie ein Fall des Landesarbeitsgerichts Köln nun zeigt (Urt. v. 11.7.2024, Az. 6 Sa 579/23). Es handelt sich um ein wichtiges Urteil, da gerade von einer Behinderung betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf ihren Homeoffice-Arbeitsplatz angewiesen sind.

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