Im Folgenden erfahren Sie, welche Rechte und Hilfen es gibt und welche Rolle die Schwerbehindertenvertretung dabei spielt.
1. Psychische Erkrankungen als Schwerbehinderung
Nicht jede psychische Erkrankung führt automatisch zu einer Schwerbehinderung. Entscheidend ist, ob die Funktionsfähigkeit der betroffenen Person dauerhaft erheblich eingeschränkt ist. Liegt ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vor, wird eine Schwerbehinderung anerkannt. Bei einem GdB von 30 oder 40 kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen erfolgen.