Wissenswert

Bieten Sie Beratung und Unterstützung

Psychische Erkrankungen nehmen in der Arbeitswelt stetig zu und stellen sowohl die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch die Arbeitgeber vor große Herausforderungen. Besonders für Sie als Schwerbehindertenvertretung ist es essenziell, sich mit den speziellen Schutz- und Unterstützungsmöglichkeiten vertraut zu machen, um Betroffene optimal zu begleiten.

Arno Schrader

19.03.2025 · 1 Min Lesezeit

Im Folgenden erfahren Sie, welche Rechte und Hilfen es gibt und welche Rolle die Schwerbehindertenvertretung dabei spielt.

1. Psychische Erkrankungen als Schwerbehinderung

Nicht jede psychische Erkrankung führt automatisch zu einer Schwerbehinderung. Entscheidend ist, ob die Funktionsfähigkeit der betroffenen Person dauerhaft erheblich eingeschränkt ist. Liegt ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vor, wird eine Schwerbehinderung anerkannt. Bei einem GdB von 30 oder 40 kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen erfolgen.

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