Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat entschieden, dass die außerordentliche Kündigung eines Geschäftsführers wegen unzulässiger Begünstigung von Betriebsratsmitgliedern wirksam ist. Sie als Schwerbehindertenvertretung erfahren hier, welche Bedeutung Pflichtverletzungen im Personalbereich für die Geschäftsführung haben können (Urt. v. 20.11.2025, Az. 5 U 15/24).
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen hat entschieden, dass körperliche Aggressionen gegenüber Vorgesetzten eine fristlose Kündigung rechtfertigen können. Die Richter prüften, ob auch ohne erhebliche Gewalt eine außerordentliche Kündigung zulässig ist. Sie als Schwerbehindertenvertretung sollten aus dieser Entscheidung wichtige Schlüsse für den Umgang mit Pflichtverletzungen am Arbeitsplatz ziehen und Beschäftigte über Konsequenzen informieren (Urt. v. 25.8.2025, Az. 15 SLa 315/25).
Ein Randphänomen sind psychische Erkrankungen längst nicht mehr. Sie gehören heute zu den häufigsten Ursachen für lange Fehlzeiten, Frühverrentungen und Konflikte im Arbeitsverhältnis. Gleichzeitig sind sie im betrieblichen Alltag noch immer mit Vorurteilen behaftet. Betroffene gelten als „nicht belastbar“, „schwierig“ oder „privat belastet“. Der Blick darauf, dass psychische Erkrankungen sehr häufig arbeitsbedingt oder zumindest durch die Arbeit mit verursacht sind, fehlt oft.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm hat entschieden, dass eine nahezu zwei Jahre dauernde, permanente Kameraüberwachung am Arbeitsplatz das Persönlichkeitsrecht eines Mitarbeiters schwer verletzt. Sie als Schwerbehindertenvertretung sollten daraus wichtige Erkenntnisse für den Schutz von Beschäftigten ableiten, insbesondere beim Einsatz von Überwachungstechnik (Urt. v. 28.5.2025, Az. 18 SLa 959/24).
Immer wieder erreichen uns Fragen von Beschäftigten: Kann die Schwerbehinderung, die erst heute anerkannt wird, auch rückwirkend für frühere Jahre festgestellt werden? Und welche Konsequenzen ergeben sich daraus, insbesondere steuerlich?
Die Arbeit im Homeoffice ist für viele Beschäftigte mittlerweile Alltag. Doch nicht alle können zu Hause problemlos arbeiten. Sie als Schwerbehindertenvertretung sollten daher darauf achten, dass auch mobile Arbeitsplätze barrierefrei gestaltet sind.
Falsche Angaben eines Mitarbeiters in einem Gerichtsverfahren können eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Niedersachsen zeigt, dass ein Arbeitsverhältnis sofort beendet werden darf, wenn dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung unzumutbar ist (Urt. v. 13.8.2025, Az. 2 SLa 735/24). Sie als Schwerbehindertenvertretung sollten diese Rechtsprechung kennen, um Beschäftigte bei rechtlichen Auseinandersetzungen zu unterstützen.
Psychische Belastungen, ob durch den Job, die betrieblichen Rahmenbedingungen, die eigene Gesundheit oder private Probleme, führen häufig zu Arbeitsunfähigkeiten und zu vielen Herausforderungen am Arbeitsplatz. Sie als SBV erleben das in Ihren Gesprächen jeden Tag, ob in Ihrer Sprechstunde oder im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM). Es gibt inzwischen viele verschiedene Angebote, etwa von den Sozialversicherungsträgern. Diese werden aber oft nur von denjenigen gefunden, die bereits wissen, dass es sie gibt. Genau hier setzt das neue Informationsportal „Präventionsguide Psyche“ an, das präventive Angebote zur psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz bündelt. Hier finden Sie als SBV praxisorientiertes Wissen für Ihre Arbeit und zur Unterstützung Ihrer Kolleginnen und Kollegen.

