Steuerrecht

Rückwirkende Feststellung des GdB bringt auch nachträglich steuerliche Vorteile

Immer wieder erreichen uns Fragen von Beschäftigten: Kann die Schwerbehinderung, die erst heute anerkannt wird, auch rückwirkend für frühere Jahre festgestellt werden? Und welche Konsequenzen ergeben sich daraus, insbesondere steuerlich?

Arno Schrader

21.01.2026 · 2 Min Lesezeit

Als Schwerbehindertenvertretung wissen Sie, dass die rückwirkende Feststellung des Grades der Behinderung nach § 152 Abs. 1 SGB IX nicht nur eine formale Anerkennung ist, sondern weitreichende Auswirkungen haben kann, vor allem im Hinblick auf den Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b Einkommensteuergesetz (EStG).

Rückwirkende Anerkennung möglich

Grundsätzlich kann ein Grad der Behinderung rückwirkend anerkannt werden, wenn ein besonderes Interesse glaubhaft gemacht wird. Steuerlich bedeutet dies, dass bereits erlassene Einkommensteuerbescheide nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 Abgabenordnung (AO) angepasst werden können.

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