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Unzulässige Begünstigung von SBV rechtfertigt fristlose Kündigung

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat entschieden, dass die außerordentliche Kündigung eines Geschäftsführers wegen unzulässiger Begünstigung von Betriebsratsmitgliedern wirksam ist. Sie als Schwerbehindertenvertretung erfahren hier, welche Bedeutung Pflichtverletzungen im Personalbereich für die Geschäftsführung haben können (Urt. v. 20.11.2025, Az. 5 U 15/24).

Arno Schrader

21.01.2026 · 2 Min Lesezeit

Der Fall: Ein Unternehmen betrieb den öffentlichen Nahverkehr in Wiesbaden. Der Geschäftsführer war seit 2014 als beschäftigt und zuletzt unter anderem für den Bereich Personal zuständig. Im Herbst 2021 gingen bei der Stadt Wiesbaden anonyme Hinweise über Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung ein. Daraufhin leitete die Verkehrsgesellschaft eine umfassende Sachverhaltsaufklärung ein, sie bezog auch eine externe Rechtsanwaltskanzlei zur Aufklärung mit ein.

Auf Basis eines Zwischenberichts von Ende Februar 2022 kündigte die Gesellschaft Anfang März 2022 den Geschäftsführeranstellungsvertrag des Geschäftsführers fristlos. Insbesondere wurde ihm vorgeworfen, dass die Betriebsratsmitglieder und der Schwerbehindertenvertreter zu viel Geld erhalten hatten.

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