Jede Ihrer Entscheidungen im Gremium bedarf eines Beschlusses. Ohne diesen geht nichts. Ihre Beschlüsse wiederum werden in einer Personalratssitzung mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst (§ 39 Abs. 1 Satz 1 BPersVG). Voraussetzung für einen wirksamen Beschluss ist, dass mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist (§ 39 Abs. 2 BPersVG).
