Es gibt kein vorgegebenes Abstimmungsverfahren
Im BPersVG findet sich keine Regelung, die das Abstimmungsverfahren an sich regelt. Ob Sie also in geheimer Wahl, durch Handheben, Urnenwahl … abstimmen, bleibt Ihnen überlassen. Am besten ist, Sie legen das Abstimmungsverfahren in Ihrer Geschäftsordnung fest. Die meisten Personalräte stimmen durch Handzeichen ab.