SCHWERPUNKTTHEMA

Beschlussfassung: Der Personalrat ist noch nicht ganz in modernen Zeiten angekommen

Egal, ob Anhörungs- oder Zustimmungsverfahren in personellen Angelegenheiten, ob Entsendung zur Schulung oder Hilfe durch einen Sachverständigen: Über all diese Themen ist zu beschließen. Ohne Beschluss geht es für Sie als Personalrat nicht. Sie müssen also fit im Verfahren zur Beschlussfassung sein.

Maria Markatou

09.01.2026 · 7 Min Lesezeit

Es gibt kein vorgegebenes Abstimmungsverfahren

Im BPersVG findet sich keine Regelung, die das Abstimmungsverfahren an sich regelt. Ob Sie also in geheimer Wahl, durch Handheben, Urnenwahl … abstimmen, bleibt Ihnen überlassen. Am besten ist, Sie legen das Abstimmungsverfahren in Ihrer Geschäftsordnung fest. Die meisten Personalräte stimmen durch Handzeichen ab.

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