Personalrat aktuell 12.12.2025

NR. 24 | DEZEMBER II 2025

TOP-THEMA: MUTTERSCHUTZ 2026

Worauf Sie hier im neuen Jahr ganz besonders achten sollten

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Lügen haben kurze Beine und kosten den Job!
Ein Ort, an dem gewiss viel geschwindelt wird, sind die Gerichte. Es handelt sich dabei aber keineswegs um ein Kavaliersdelikt. Wer in einem Rechtsstreit gegen den eigenen Dienstherrn bewusst wahrheitswidrige Angaben macht, muss mit seiner fristlosen Kündigung rechnen (Landesarbeitsgericht Niedersachsen, 13.8.2025, Az. 2 SLa 735/24).
Kein Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutz
Die Beschäftigung werdender und stillender Mütter ist nur für einen Zeitraum um die Geburt he­rum ausgeschlossen. In der Stillzeit gibt es das nicht, aber das entbindet Ihren Dienstherrn nicht von seiner Fürsorgepflicht (Arbeitsgericht Karlsruhe, 30.9.2025, Az. 5 Ca 95/25).
Homeoffice allein macht noch keinen Arbeitsunfall
Die meisten Unfälle ereignen sich im Haushalt. Das gilt sogar für das Homeoffice – und dann stellt sich natürlich die Frage, ob ein Arbeitsunfall vorliegt oder nicht (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, 9.10.2025, Az. L 21 U 47/23).
Bei bewiesener Arbeitsunfähigkeit muss Ihr Dienstherr Entgeltfortzahlung leisten
Dass sich Mitarbeiter während einer laufenden Kündigungsfrist krankmelden, kommt oft vor. Deswegen werden die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU-Bescheinigungen) eines Gekündigten von der Rechtsprechung immer kritischer gesehen. Sehr oft wurden Urteile gefällt, dass Dienstherren hier keine Entgeltfortzahlung leisten müssen. Nicht aber in diesem Fall (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 18.11.2025, Az. 3 SLa 138/25).
Ihr Update 2026 zum Thema Mutterschutz
Mutterschutz im Arbeitsrecht – das Thema ist wirklich nicht neu, und dennoch kommen immer wieder Fragen auf. Damit Sie 2026 gut und effizient mit dem Mutterschutz umgehen können, habe ich Ihnen hier 12 wichtige Fragen zum Thema beantwortet.
Amtsärztliche Untersuchung nach 3-jähriger Fehlzeit rechtens
Ein verbeamteter Lehrer war über Jahre krank. Die Dienststellenleitung ordnete deswegen die amtsärztliche Untersuchung an. Der Lehrer rügte Verfahrensmängel. Ob er damit durchkam, lesen Sie hier (Oberverwaltungsgericht Münster, 3.11.2025, Az. 6 B 1246/25).
Schranken für Assessment-Center: BVerwG stärkt die dienstliche Beurteilung Ihrer Kollegen
Ein aktueller Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 20.5.2025 (Az. 2 VR 3.25) setzt der Praxis von Dienstherren, Assessment-Center als alleiniges K.-o.-Kriterium in Auswahlverfahren einzusetzen, enge Grenzen. Für Sie als Personalrat ist diese Entscheidung von herausragender Bedeutung, da sie den Wert der dienstlichen Beurteilung stärkt. Sie schützt die Rechte der Beamtinnen und Beamten im Wettbewerb um höhere Dienstposten.
Sie dürfen auswärtige Sachverständige beauftragen
Ihre Dienststellenleitung muss die Kosten der erforderlichen Personalratstätigkeit tragen. Dazu gehören grundsätzlich auch die Kosten für Sachverständige. Ob dazu auch auswärtige Sachverständige gehören, musste für eine Mitarbeitervertretung (MAV) gerichtlich geklärt werden. Der Leitgedanke der Entscheidung kann auf Sie übertragen werden (Kirchengerichtshof der Evangelischen Kirche in Deutschland, 7.8.2025, Az. I-0124/5-2025).