Ein Ort, an dem gewiss viel geschwindelt wird, sind die Gerichte. Es handelt sich dabei aber keineswegs um ein Kavaliersdelikt. Wer in einem Rechtsstreit gegen den eigenen Dienstherrn bewusst wahrheitswidrige Angaben macht, muss mit seiner fristlosen Kündigung rechnen (Landesarbeitsgericht Niedersachsen, 13.8.2025, Az. 2 SLa 735/24).
