Der Fall: Nachdem eine angestellte Zahnärztin ihr Kind bekommen hatte, war im Anschluss an die Mutterschutzfrist ihre Rückkehr an den Arbeitsplatz vorgesehen. Die Zahnärztin sah sich bei ihrer Tätigkeit aber verschiedenen Gefahren wie dem Kontakt mit Quecksilber beim Entfernen alter Amalgamfüllungen und dem Kontakt mit Biostoffen wie Hepatitis- oder HIV-Erregern ausgesetzt. Sie verlangte daher, für die Dauer der Stillzeit von der Beschäftigung freigestellt zu werden.
AKTUELLE URTEILE
Kein Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutz
Die Beschäftigung werdender und stillender Mütter ist nur für einen Zeitraum um die Geburt herum ausgeschlossen. In der Stillzeit gibt es das nicht, aber das entbindet Ihren Dienstherrn nicht von seiner Fürsorgepflicht (Arbeitsgericht Karlsruhe, 30.9.2025, Az. 5 Ca 95/25).