Der Fall: Ein hochqualifizierter Oberregierungsrat (Besoldungsgruppe A 14), der beim Bundesnachrichtendienst (BND) tätig ist, hatte sich auf 3 höher bewertete Dienstposten (A 15) als Sachgebietsleiter beworben. Einen dieser Posten hatte er bereits seit über 2 Jahren „kommissarisch“ inne und dafür in seiner letzten Regelbeurteilung Bestnoten erhalten, insbesondere auch für seine Führungsleistung und Führungseignung.
BEAMTENRECHT
Schranken für Assessment-Center: BVerwG stärkt die dienstliche Beurteilung Ihrer Kollegen
Ein aktueller Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 20.5.2025 (Az. 2 VR 3.25) setzt der Praxis von Dienstherren, Assessment-Center als alleiniges K.-o.-Kriterium in Auswahlverfahren einzusetzen, enge Grenzen. Für Sie als Personalrat ist diese Entscheidung von herausragender Bedeutung, da sie den Wert der dienstlichen Beurteilung stärkt. Sie schützt die Rechte der Beamtinnen und Beamten im Wettbewerb um höhere Dienstposten.