Personalrat aktuell 15.08.2024

Nr. 16 | August II 2024

Verfassungstreue:
Die verfassungsfeindliche
Lehrerin und die Gratwanderung

Überschuldung:
Was Sie zur Lohnpfändung wissen müssen

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Lehrerin fliegt wegen Zweifel an der Verfassungstreuepflicht aus ihrem Amt
Eine Lehrerin aus Rheinland-Pfalz hat mit Redebeiträgen auf mehreren Demonstrationen und in sozialen Medien gezeigt, dass sie nicht verfassungstreu ist. Und deswegen konnte sie rechtmäßig aus dem Dienst entfernt werden (Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, 5.6.2024, Az. 3 A 10684/23).
Achtung, dienstliche Impfung als Arbeitsunfall!
Viele Menschen, vielleicht auch Sie, haben sich in der Dienststelle gegen Corona impfen lassen, viele nehmen sicherlich auch heute noch Impfangebote an, z. B. bei der jährlichen Grippeschutzimpfung. Passiert dabei etwas, kann das ein Arbeitsunfall sein, wie das Bundessozialgericht nun entschieden hat (27.6.2024, Az. B 2 U 3/22 R).
Bloße Teilnahme an Potsdamer Treffen bleibt sanktionslos
An dem Potsdamer Treffen zur „Remigration“ hatte auch eine Angestellte der Stadt Köln teilgenommen. Sie wurde deswegen fristlos entlassen. Zu Unrecht, wie das Arbeitsgericht Köln jetzt festgestellt hat (3.7.2024, Az. 17 Ca 543/24).
EuGH erhöht den Kündigungsschutz für Schwangere
Beschäftigte haben grundsätzlich 3 Wochen Zeit, eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Verpasst der Kollege oder die Kollegin diese Frist, ist die Kündigung wirksam. Verpassen Schwangere diese Frist, gibt es noch die Möglichkeit der nachträglichen Klagezulassung. Hier sind die Hürden aber hoch – zu hoch für den Geschmack des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, 27.6.2024, Az. C-284/23).
Untersuchung verweigert: Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand zulässig
Grundsätzlich ist der Gesundheitszustand von Beamten erst einmal deren Privatangelegenheit. Allerdings hat natürlich auch der Staat ein Interesse daran, dass Beamtinnen und Beamte dienstfähig sind. Deshalb kann er die Dienstfähigkeit ärztlich begutachten lassen. Verweigern die Betroffenen die Mitwirkung an einer solchen Untersuchung, kann ihre Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand rechtmäßig sein (Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), 27.6.2024, Az. 2 C 17.23).
„Unterlassene Ausschreibung: Bestimmen wir als Personalrat mit?“
Frage: Eine Kollegin wurde für einen befristeten Zeitraum an einen Träger unserer Dienststelle (wir sind eine gemeinsame Einrichtung) abgeordnet. Bei der Rückkehr auf ihren ursprünglichen Dienstposten wurde auf eine Dienstpostenausschreibung verzichtet. Wir fragen uns, ob das so rechtens ist. Hätten wir nicht mitbestimmen müssen?
Lohnpfändung – neue Werte seit dem 1.7.2024
Manchmal hat man das Gefühl, dass das Geld einem nur so durch die Finger rinnt. Jetzt zum Beispiel, wo die Kinder neue Schulsachen brauchen und wetterfeste Herbst- und Winteroutfits. Da wundert es einen manchmal nicht, dass Personen in die Schuldenfalle rutschen. Sicher ist es dem ein oder anderen in Ihrer Dienststelle schon so ergangen. Was dann folgt, ist oft die Lohnpfändung. Auf diese haben Sie als Personalrat zwar keinen Einfluss, mit dem nötigen Wissen können Sie Ihren Kollegen aber mit Rat und Tat zur Seite stehen. Weisen Sie die Kollegen dann gleich darauf hin, dass seit dem 1.7.2024 neue (höhere) Pfändungsfreigrenzen gelten. Darum habe ich Ihnen hier das Wichtigste zur Lohnpfändung zusammengefasst.
Kennen Sie die Digitalisierungsstrategie des Bundes?
Wie sagte mal ein Mitarbeiter des Finanzamtes zu mir: Solange der Bürger mir eine E-Mail schreiben kann und ich ihm per Brief antworten muss, gibt es keine Digitalisierung in Deutschland. Passend dazu hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 22.4.2024 die Digitalisierungsstrategie der Arbeits- und Sozialverwaltung vorgestellt. Ziel ist die digitale Transformation der Arbeits- und Sozialverwaltung bis zum Jahr 2030. In 6 Jahren soll es also geschafft sein. Vorgenommen hat man sich die folgenden 3 Handlungsfelder:
Muster-Dienstvereinbarung: Präventionsverfahren rechtssicher regeln
Das Präventionsverfahren soll bei einer Störung des Arbeitsverhältnisses von schwerbehinderten Menschen durchgeführt werden, um eine Kündigung dieser Beschäftigtengruppe zu verhindern. Damit ist das Präventionsverfahren ein Ausfluss des Ultima-Ratio-Prinzips. Ziel dieser Dienstvereinbarung ist es, sicherzustellen, dass das Verfahren wirklich stattfindet und der Arbeitsplatz schwerbehinderter Menschen so lange wie möglich gewahrt wird.
Berufsvalidierung kommt!
In meiner Praxis habe ich es schon oft erlebt, dass jemand aufgrund langjähriger Tätigkeiten, Auslandsaufenthalten etc. sehr gute berufliche Kenntnisse hat, aber leider keinen Abschluss. Solche Menschen haben es bei Beförderungen, bei Bewerbungen auf andere Arbeitsplätze oft schwerer als Menschen mit Abschluss. Das könnte sich nun ändern.

Arbeitshilfen

  • Pfändung prüfen
  • Dienstvereinbarung Präventionsverfahren