Keine Lohnpfändung ohne Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB)
Eine Lohnpfändung beginnt für Ihre Dienststellenleitung normalerweise damit, dass ihr vom Gericht ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss – kurz: PfÜB – zugestellt wird. Missachtet Ihr Dienstherr diesen Beschluss und zahlt er den Lohn wie bisher an Ihren Kollegen aus, kann der Gläubiger Ihre Dienststellenleitung verklagen. Allerdings ist Ihr Dienstherr nur an einen wirksamen PfÜB gebunden. Doeser enthält Namen, Vornamen, Anschrift und Beruf von Gläubiger und Schuldner. Außerdem muss Ihre Dienststellenleitung mit Namen, gesetzlichem Vertreter und Dienstsitz genannt sein und die Forderung muss bezeichnet sein.
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