Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat entschieden, dass bei Stellenbesetzungen vorrangig die dienstlichen Beurteilungen der Arbeitnehmer heranzuziehen sind. Strukturierte Interviews dürfen nur ergänzend eingesetzt werden, wenn eine Entscheidung aufgrund der Beurteilungen nicht möglich ist. Das Urteil verdeutlicht die Bedeutung nachvollziehbarer und transparenter Auswahlprozesse (21.8.2025, Az. 8 GLa 14/24).
