Dieser Fall des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zeigt eindeutig, dass Diskriminierungen nicht immer zu Entschädigungszahlungen nach § 15 Abs. 2 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) führen. Ein wichtiger Fall, der Ihnen zeigt, dass es Grenzen im Gesetz gibt (19.9.2024, Az. 8 AZR 21/24).

