BEAMTENRECHT

Cannabiskonsum kann zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis führen

Der Umgang mit Cannabis ist durch lang diskutierte gesetzliche Änderungen zumindest zum großen Teil legalisiert worden. Besitz und Konsum sind nicht mehr in jedem Fall strafbar. Allerdings kann ein zu großzügiger Umgang mit Cannabisprodukten nach wie vor ernsthafte rechtliche Konsequenzen haben. Das gilt auch für Beamte. Dass Cannabiskonsum sogar dazu führen kann, dass ein Beamter auf Probe entlassen wird, hat kürzlich das Verwaltungsgericht (VG) Aachen entschieden (16.12.2024, Az. 1 L 884/24).

Maria Markatou

27.01.2025 · 2 Min Lesezeit

Der Fall: Ein Polizeikommissar war aus dem Beamtenverhältnis auf Probe entlassen worden. Der Mann hatte eine längere Geschichte im Umgang mit Cannabis. Sein Dienstherr warf ihm vor, dass er bereits vor der Teillegalisierung von Cannabisprodukten solche konsumiert hatte. Dies war ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.

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