Mitarbeitende Aktiv Vertreten 18.07.2025

NR.14 | AUGUST 2025

Top-Thema: ARBEITSVERTRAG – Das sind die Pflichten der Beschäftigten im Arbeitsverhältnis

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Leiten Sie E-Mails nicht einfach weiter!
Eine dienstliche Mail nach Hause auf die private Adresse schicken, damit man später weiter daran arbeiten kann? Das wäre schön einfach, kann Sie aber das Amt kosten. Riskieren Sie das also nicht (Hessisches Landesarbeitsgericht, 10.3.2025, Az. 16 TaBV 109/24)!
Arbeitsunfähigkeit darf nicht mit Kündigung bestraft werden
Sind Beschäftigte arbeitsunfähig erkrankt, dürfen sie der Arbeit fernbleiben. Die Arbeitsunfähigkeit entschuldigt sie. Dienstgebende dürfen sie dafür nicht bestrafen – aber wann liegt eine Bestrafung vor? Das wurde in Hessen geklärt (Landesarbeitsgericht Hessen, 28.3.2025, Az. 10 SLa 916/24).
„Urlaub im Kopf behalten“ – wie Sie Ihre Erholung in den Arbeitsalltag retten
Der erste Tag zurück im Büro: Der Schreibtisch ist voll, das E-Mail-Postfach quillt über, die ersten Anfragen erreichen Sie. Die Urlaubsentspannung scheint schon nach Minuten verschwunden. Gerade als MAV ist der Übergang oft besonders hart – weil viele Anliegen liegen geblieben sind und Beschäftigte auf Ihre Rückkehr gewartet haben. Doch: Erholung muss nicht sofort verpuffen. Mit kluger Struktur, realistischen Erwartungen und kleinen Ritualen können Sie sich ein Stück Urlaubsgefühl bewahren.
Treuepflichten einhalten und Abmahnungen vermeiden
Alle Dienstgebenden haben eine Fürsorgepflicht. Beschäftigte haben auf der anderen Seite aber auch Pflichten, beispielsweise eine Treuepflicht. Diese müssen Sie und Ihre Kolleg*innen kennen – denn bei einem Verstoß drohen die Abmahnung und die Kündigung. Welche Treuepflichten Sie haben, lesen Sie hier.
Gutes Miteinander im Job – ein Schlüssel zur Gesundheit der Kollegen
Der Arbeitsplatz ist mehr als nur ein Ort zum Arbeiten – wir verbringen dort einen Großteil unserer Lebenszeit. Kollegialität, Austausch und Zusammenarbeit beeinflussen unsere psychische Gesundheit maßgeblich. Ein gutes Miteinander im Job wirkt sich positiv auf die psychische Stabilität, die Arbeitszufriedenheit und sogar auf die Motivation aus. Teams, in denen sich Menschen wertgeschätzt und eingebunden fühlen, sind leistungsfähiger und resilienter. Gerade eine gute Resilienz ist in der aktuellen unsicheren Zeit aktuell enorm wichtig.
Wer im Netz beleidigt, fliegt!
Unsere technisierte Welt hat uns das Leben in vielerlei Hinsicht erleichtert, viele neue Chancen und Möglichkeiten eröffnet, uns aber auch vor ungeahnte Herausforderungen gestellt. Oder hätten Sie es für möglich gehalten, in welcher Form Menschen im Netz die Hüllen fallen lassen und unglaubliche Bosheiten vom Stapel lassen oder wie schnell manche per Kurznachricht Beleidigungen raushauen?
Was Sie tun dürfen, wenn ein MAV-Mitglied verhindert ist
Der eine ist krank, der andere im Urlaub … Niemand kann jeden Termin wahrnehmen. Es kommt immer wieder vor, dass Kolleg*innen kurzfristig die Teilnahme an der MAV-Sitzung absagen müssen. Doch wie gehen Sie damit um?
Wie wollen wir eigentlich miteinander reden?
Im Umgang mit Menschen begegnet man sehr unterschiedlichen Arten der Kommunikation. Was für den einen noch ganz normal erscheint, ist für den anderen schon verletzend oder diskriminierend.
MAV und befristeter Vertrag: Wo der Schutz endet
Dienstgebende vereinbaren gerne befristete Arbeitsverhältnisse, weil sie ihnen Sicherheit geben. Sie wissen genau, dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Termin endet, ohne dass eine Kündigung auszusprechen oder ein Aufhebungsvertrag abzuschließen ist. Daran ändert auch die Arbeit im MAV-Gremium nichts (Bundesarbeitsgericht, 8.6.2025, Az. 7 AZR 50/24). Das Urteil ist zwar für ein Mitglied eines Betriebsratsgremiums ergangen. Es ist auf Sie aber voll übertragbar.