Betriebsrat aktuell 02.02.2026

NR. 02 | FEBRUAR 2026

SCHWERPUNKTTHEMA: Der Stabwechsel im Betriebsrat: Worauf es beim Ausscheiden aus dem Amt ankommt

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15.000 € Entschädigung für 22 Monate Dauerüberwachung
In vielen Betrieben ist das Thema Mitarbeiterüberwachung längst kein Randthema mehr. Video- und GPS-Überwachung gehören für so manchen Arbeitgeber einfach dazu. Das wird in Teilen auch immer einfacher, weil die technischen Möglichkeiten ständig zunehmen. Allerdings nehmen damit auch die Verstöße in Persönlichkeitsrechte sowie den Datenschutz zu. Das geht nicht und wird zumindest auch nicht immer geduldet. So hat das Landesarbeitsgericht Hamm hat in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung einem Arbeitnehmer 15.000 € Entschädigung für eine permanente, unzulässige Videoüberwachung über einen Zeitraum von 22 Monaten zugestanden (LAG Hamm, 28.5.2025, Az. 18 SLa 959/24).
Dienstfreie Zeit an Bord ist kein Bereitschaftsdienst
Wer an Bord eines Schiffes oder Flugzeugs arbeitet und mit dem jeweiligen Verkehrsmittel länger unterwegs ist, hat in der Regel an Bord während einer längeren Fahrt bzw. eines längeren Flugs Pausen bzw. dienstfreie Zeiten. Normalerweise gilt an Bord grundsätzlich ein Alkohol- bzw. Drogenverbot. Denn nur so kann sichergestellt werden, dass in einem Notfall alle die erteilten Anweisungen richtig umsetzen. Diese dienstfreie Zeit an Bord ist allerdings trotz Alkoholverbots kein Bereitschaftsdienst. Das hat das Arbeitsgericht Hamburg entschieden (ArbG Hamburg, 11.4.2025, Az. See 1 Ca 180/23).
Hier dürfen Führungskräfte mehrfach wählen
Führungskräfte, die in mehreren Betrieben desselben Unternehmens Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer führen und in all diesen Betrieben eingegliedert sind, dürfen in all diesen Betrieben an einer Betriebsratswahl teilnehmen. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor (BAG, 22.5.2025, Az. 7 ABR 28/24).
Der Stabwechsel im Betriebsrat: Worauf es beim Ausscheiden aus dem Amt ankommt
Die regelmäßigen Betriebsratswahlen im Frühjahr 2026 stehen bevor. Für viele von Ihnen bedeutet dies nach einer engagierten und fordernden Amtszeit den Abschied aus dem Gremium. Ob Sie nicht erneut kandidieren, nicht wiedergewählt werden oder aus anderen Gründen ausscheiden: Dieser Übergang ist mehr als nur das Ende einer Tätigkeit. Es ist die letzte verantwortungsvolle Aufgabe Ihrer Amtsperiode, die maßgeblich über die zukünftige Handlungsfähigkeit Ihrer Nachfolger entscheidet. Ein gut vorbereiteter Abschied sichert die Kontinuität der Betriebsratsarbeit und ist ein Zeichen von höchster Professionalität. Doch was genau bedeutet das in der Praxis?
So reden Sie als Betriebsrat mit
Personenbezogene Daten gewinnen in jedem Zusammenhang zunehmend an Wert. So spielt der Schutz personenbezogener Daten auch in der öffentlichen Wahrnehmung eine immer größere Rolle. Das gilt sicherlich auch für Ihre Kolleginnen und Kollegen. Denn am Arbeitsplatz geht es nicht ohne Daten.
Wann nicht genommene Pausen als bezahlte Überstunden gelten
Das kommt gerade bei Ärzten in Krankenhäusern immer wieder vor: Wegen zu hoher Arbeitsbelastung verzichten sie auf ihre Pause. Das ist bereits schlimm genug. Denn in den meisten Fällen werden sie sie dringend benötigen. Doch was passiert, wenn die Pausen in so einem Fall auch noch von der Arbeitszeit abgezogen werden? Darauf findet die folgende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts eine Antwort (BAG, 12.2.2025, Az. 5 AZR 51/24). Dabei stärken die Richter die Rechte Teilzeitbeschäftigter.
Schwerbehindertenanzeige: Was Sie dazu wissen sollten
Aus Sorge, schwerbehinderte Kollegen könnten häufiger erkranken, oder weil Beschäftigte mit einem Schwerbehindertengrad ab 50 5 zusätzliche Tage Urlaub beanspruchen können, sperren sich viele Arbeitgeber gegen die Beschäftigung solcher Kollegen. Um ihnen trotzdem eine Chance zu geben, sind Arbeitgeber ab einer bestimmten Anzahl von Beschäftigten verpflichtet, einen Anteil schwerbehinderter Menschen zu beschäftigen. Tun sie es nicht, werden sie zur Kasse gebeten. Die entsprechende Anzeige haben die Betriebe bis zum 31.3. eines Jahres für das Vorjahr zu tätigen.

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