In vielen Betrieben ist das Thema Mitarbeiterüberwachung längst kein Randthema mehr. Video- und GPS-Überwachung gehören für so manchen Arbeitgeber einfach dazu. Das wird in Teilen auch immer einfacher, weil die technischen Möglichkeiten ständig zunehmen. Allerdings nehmen damit auch die Verstöße in Persönlichkeitsrechte sowie den Datenschutz zu. Das geht nicht und wird zumindest auch nicht immer geduldet. So hat das Landesarbeitsgericht Hamm hat in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung einem Arbeitnehmer 15.000 € Entschädigung für eine permanente, unzulässige Videoüberwachung über einen Zeitraum von 22 Monaten zugestanden (LAG Hamm, 28.5.2025, Az. 18 SLa 959/24).
