Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement für Betriebsräte 01.09.2024

Sonderausgabe | Ergonomie

Die Arbeit muss zum Menschen passen – diese Ausgabe liefert Ihnen als Betriebsrat eine Menge Tipps und Anregungen für mehr Ergonomie am Arbeitsplatz

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Ergonomie ist ein spannendes Aufgabengebiet,
das sich weiterentwickelt
Was kommt Ihnen als Erstes in den Sinn, wenn Sie an Ergonomie denken? Ein ergonomischer Stuhl, ein höhenverstellbarer Tisch? Lange waren das auch die Diskussionsinhalte in den Unternehmen. Doch in der digitalen und hybriden Arbeitswelt spielen auch andere Inhalte eine wichtige Rolle, z. B., wie komfortabel die Software ist, wie stabil das Internet und wie angenehm das Arbeiten im Büro. Schließlich zielt die Ergonomie darauf ab, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass die Kollegen gesund und damit leistungsfähig bleiben. Betrachten Sie als Betriebsrat das Thema aus einem neuen Blickwinkel.
Verstehen Sie als Betriebsrat, was ergonomisches Gestalten wirklich bedeutet
Ihr Arbeitgeber will mehr in Sachen Ergonomie tun und hat sich entschieden, die Arbeitsplätze mit ergonomischen Möbeln auszustatten. Das ist eine gute Sache. Doch nach 2 Jahren sind alle etwas enttäuscht, weil die Kollegen immer noch über Rückenbeschwerden klagen und ausfallen. In Summe hat sich die Investition nicht gelohnt. Hier können Sie als Betriebsrat mit Ihrem Wissen eingreifen, denn Ergonomie bezieht sich nicht auf Gegenstände, sondern auf den Arbeitsablauf. Erfahren Sie anhand eines Beispiels, wie Sie es für Ihre Kollegen besser machen können.
Ergonomie ist Aufgabe Ihres Arbeitgebers – hält er folgende Gesetze und Verordnungen ein?
Von der Arbeit darf keine gesundheitliche Gefahr ausgehen, das steht im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Doch wie ist es mit der Ergonomie am Arbeitsplatz? Auf welche Gesetze und Verordnungen können Sie sich als Betriebsrat berufen? Hier ein kompakter Überblick auf die gesetzlichen Grundlagen rund um die klassischen Themen der Ergonomie.
Beim Desksharing sollten Sie aufmerksam sein!
Der Trend zum sogenannten Desksharing (Mitarbeiter verfügen nicht mehr über einen festen, eigenen Arbeitsplatz, sondern nutzen einen der jeweils freien Arbeitsplätze) verbreitet sich immer mehr. Im Hinblick auf die Ergonomie von Arbeitsplätzen gelten hier besondere Anforderungen, auf die Sie als Betriebsrat achten sollten.
Das Büro muss so gestaltet sein, dass die Kollegen auch gerne aus dem Homeoffice kommen
Hybrides Arbeiten ist gekommen, um zu bleiben. In vielen Betrieben ist es seit Corona normal geworden, 2–3 Tage in der Woche im Homeoffice bzw. am mobilen Arbeitsplatz zu arbeiten und nur die verbleibenden Tage im Büro zu verbringen. Manche Kollegen kommen sogar nur für 3 Stunden ins Office und sind dann wieder auf dem Weg nach Hause. Woran liegt das? Und welche Anforderungen bringt das für die Ergonomie von Büroräumen?
Nicht ergonomischer Arbeitsplatz berechtigt nicht automatisch zur Arbeitsverweigerung
Arbeitsplätze entsprechen nicht immer den ergonomischen Anforderungen. Ob ein Mitarbeiter dann berechtigt ist, deshalb seine Arbeit zu verweigern, ist vom Einzelfall abhängig. Jedenfalls bei geringfügigen oder kurzzeitigen Verstößen, die keinen nachhaltigen Schaden bewirken können, ist dies nicht möglich (Bundesarbeitsgericht (BAG), 28.6.2018, Az. 2 AZR 436/17).
So nehmen Sie die Ergonomie bei Begehungen besser wahr
Bei Begehungen sind Sie als Betriebsrat mit dabei, denn nach § 89 Betriebsverfassungsgesetz sind Sie zu allen Fragen des Gesundheits- und Umweltschutzes hinzuzuziehen. Das gilt natürlich auch für betriebliche Begehungen. Während der Begehung können Sie auf unterschiedliche Schwerpunktthemen achten. Nachfolgende Checkliste hilft Ihnen, in Sachen Ergonomie den Überblick zu bewahren, sich ein gutes Bild über die Arbeitsplätze und auch die Versäumnisse Ihres Arbeitgebers zu machen und mögliche Lösungen zu sehen.
Ergonomie in der Produktion erfordert clevere und spezifische Lösungen
Gute Arbeitsbedingungen in der Produktion zu schaffen ist oft eine Herausforderung. Im Bürobereich sind die Arbeitsplätze vergleichbar und auch schnell individualisierbar. In der Produktion oder auch in anderen körperlichen Berufen ist das nicht so schnell der Fall. Welche Ansätze Sie als Betriebsrat je nach Tätigkeit in Ihrem Betrieb weiterverfolgen können, lesen Sie in diesem Artikel.
Mit Aktionsmedien machen Sie Ergonomie erlebbar
Ein junger Kollege kann nicht verstehen, warum ein älterer Kollege ihn immer wieder auf ein rückengerechtes Tragen von schweren Wannen hinweist. Mit verschiedenen Aktionsmedien können Sie als Betriebsrat wichtige Gesundheitsimpulse an Ihre Kollegen weitergeben.

Arbeitshilfen

  • Kriterien ergonomischer Arbeit
  • Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung
  • Ergonomische Begehungen