Impuls des Monats

So nehmen Sie die Ergonomie bei Begehungen besser wahr

Bei Begehungen sind Sie als Betriebsrat mit dabei, denn nach § 89 Betriebsverfassungsgesetz sind Sie zu allen Fragen des Gesundheits- und Umweltschutzes hinzuzuziehen. Das gilt natürlich auch für betriebliche Begehungen. Während der Begehung können Sie auf unterschiedliche Schwerpunktthemen achten. Nachfolgende Checkliste hilft Ihnen, in Sachen Ergonomie den Überblick zu bewahren, sich ein gutes Bild über die Arbeitsplätze und auch die Versäumnisse Ihres Arbeitgebers zu machen und mögliche Lösungen zu sehen.

Brigitte Ganzmann

01.09.2024 · 1 Min Lesezeit

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