Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement für Betriebsräte 01.11.2024

Sonderausgabe | Arbeits- und Wegeunfälle

Passiert in Ihrem Unternehmen ein Unfall,
sollte jeder wissen, was zu tun ist.

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Beim Unfall von A bis Z denken: Von der Ersten Hilfe bis zur Wiedereingliederung ist alles wichtig!
Ein Unfall ist quasi der Startschuss für viele betriebliche Prozesse, die gut ineinandergreifen müssen, um schlimmeren Schaden zu verhindern und eine Wiederholung zu vermeiden: die Erste Hilfe vor Ort, die weitere medizinische Behandlung durch den Durchgangsarzt bis hin zur Wiedereingliederung. Diese ist abhängig von der Schwere des Unfalls. Unterstützen Sie als Betriebsrat Ihre Kolleginnen und Kollegen in den verschiedenen Prozessstufen und nutzen Sie Ihre Rechte und Pflichten. In diesem Artikel erfahren Sie, worauf Sie besonders achten müssen.
Betriebliche Gesundheitsangebote halten fit und reduzieren u. a. auch Unfälle
Bei Arbeits- oder Wegeunfällen denkt zunächst niemand im Betrieb an das Betriebliche Gesundheitsmanagement. Dabei ist durch Studien inzwischen klar, dass Betriebe, die aktiv in die Gesundheit der Belegschaft investieren, nicht nur zum Wohlbefinden beitragen, sondern auch damit die Anzahl an Arbeitsunfällen reduzieren. Falls Sie als Betriebsrat hier noch Argumente gegenüber Ihrem Arbeitgeber für mehr Gesundheitsangebote brauchen, dann sind diese Informationen für Sie wichtig.
Arbeitsunfälle: „Es nimmt der Augenblick, was Jahre geben“ (Goethe)
Arbeits- und Wegeunfälle gehören zu den wichtigsten Themen, mit denen Sie sich als Betriebsrat befassen müssen. Sie sind nicht nur eine rechtliche Angelegenheit, sondern haben auch direkten Einfluss auf die Sicherheit und das Wohlbefinden Ihrer Kollegen. Für Ihre Arbeit brauchen Sie ein gutes Verständnis der geltenden Vorschriften, der Meldepflichten und der aktuellen Unfallstatistiken in Ihrem Betrieb. Dann können Sie Ihren Arbeitgeber sinnvoll überwachen, Präventionsmaßnahmen unterstützen und auch betroffene Kollegen im Ernstfall beraten.
So ermitteln Sie als Betriebsrat bei einem Unfallrichtig
„Wie hätte das verhindert werden können?“ So eine Frage stellt sich unweigerlich bei einem Unfall. Genau das gehört mit zu Ihren Aufgaben als Betriebsrat: genau hinsehen, aus den Fehlern lernen und die Arbeitsbedingungen für Ihre Kolleginnen und Kollegen sicherer gestalten. Um dies gewinnbringend zu bewerkstelligen, sollten Sie als Betriebsrat Ihre Rechte und Pflichten kennen und bei der Unfallursachenermittlung Ihres Arbeitgebers aufmerksam sein und sich aktiv einbringen!
Die Aufgaben der Unfallversicherung und die gesetzlichen Grundlagen bei betrieblichen Unfällen
Im Bereich des Arbeitsschutzes ist die Versorgung der Kollegen seit über 140 Jahren gesichert. Durch die Einführung der Sozialversicherung wurde der Umgang mit Arbeitsunfällen in Deutschland per Gesetz geregelt. Die letzte aktuelle Veränderung ist die digitale Unfallmeldung. Wichtig ist dabei natürlich die Aufgabe von Ihnen als Betriebsrat und von Ihrem Arbeitgeber, aufzuklären und Arbeitsunfälle zu vermeiden. Lesen Sie, welche Paragrafen und Vorschriften heute greifen und wo Sie als Betriebsrat besonders gefordert sind.
2 Checklisten für Ihren kompetenten Umgang mit Arbeitsunfällen
Damit Sie als Betriebsrat bei der Unfallermittlung und bei sinnvollen Schutzmaßnahmen kompetent mitreden können, brauchen Sie einen Überblick über die Anzahl der Unfälle in Ihrem Betrieb sowie einige Leitfragen zur […]
Digitale Meldung bei Arbeitsunfällen
Bei den Unfallmeldungen hat die Digitalisierung Einzug gehalten: Ihr Arbeitgeber soll seit 1. Januar 2024 meldepflichtige Arbeitsunfälle elektronisch bei der Unfallversicherung anzeigen. Noch bis 31. Dezember 2027 gilt eine Übergangsfrist, danach ist die elektronische Übermittlung Pflicht. Wie weit ist Ihr Arbeitgeber in diesem Prozess bereits?

Arbeitshilfen

  • Unfallarten im Betrieb
  • Unfallermittlung als Betriebsrat
  • Arbeitsunfall und Aufgaben des Betriebsrats
  • Arbeitsunfälle verstehen und analysieren