Arbeitssicherheit

So ermitteln Sie als Betriebsrat bei einem Unfallrichtig

„Wie hätte das verhindert werden können?“ So eine Frage stellt sich unweigerlich bei einem Unfall. Genau das gehört mit zu Ihren Aufgaben als Betriebsrat: genau hinsehen, aus den Fehlern lernen und die Arbeitsbedingungen für Ihre Kolleginnen und Kollegen sicherer gestalten. Um dies gewinnbringend zu bewerkstelligen, sollten Sie als Betriebsrat Ihre Rechte und Pflichten kennen und bei der Unfallursachenermittlung Ihres Arbeitgebers aufmerksam sein und sich aktiv einbringen!

Brigitte Ganzmann

01.11.2024 · 1 Min Lesezeit

Ihr Arbeitgeber muss Unfälle im betrieblichen Kontext untersuchen. Dies gehört zu seinen Pflichten und ist gesetzlich in § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und in § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) geregelt. Konkret heißt es in § 6 Nr. 3a ASiG, dass die Sicherheitsfachkraft

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