Um Risiken und potenziellen Gefahren am Arbeitsplatz vorzubeugen, muss Ihr Arbeitgeber für jeden Tätigkeitsbereich eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. So steht es im Arbeitsschutzgesetz, § 5. Seit 2013 muss er dies auch für die Aspekte der Arbeit durchführen, die bei uns Menschen nachweislich auf die Psyche wirken. Das ist gar nicht so einfach, denn niemand kann in den Kopf und die Gefühlswelt eines Kollegen blicken. Dabei ist es in der modernen Arbeitswelt enorm wichtig, die Arbeitsbedingungen zu verändern, die dafür sorgen, dass es den Kollegen nicht gut geht. Greifen Sie als Betriebsrat dieses Thema wieder auf!