Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement für Betriebsräte 01.08.2024

Nr. 08 | August 2024

GB Psyche:
Wie Sie die Gefährdungsbeurteilung
sinnvoll nutzen

Volkskrankheit Depression:
Was steckt hinter dieser Krankheit?

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Betriebssport: Gemeinsam und sicher in Schwung kommen
Gibt es bisher in Ihrem Unternehmen noch keinen Betriebssport oder ist dieser in den letzten Jahren „eingeschlafen“, dann sollten Sie als Betriebsrat hierzu einen Vorstoß bei Ihrem Arbeitgeber wagen. Betriebssport wirkt nämlich nicht nur auf die Gesundheit, sondern fördert auch die Identifikation mit dem Unternehmen und das Betriebsklima. Zudem ist es eine vergleichsweise kostengünstige Möglichkeit für Ihren Arbeitgeber, in die Gesundheit Ihrer Kollegen zu investieren. Erfahren Sie als Betriebsrat, auf welche Punkte Sie achten müssen.
Depression: eine der 3 häufigsten psychischen Erkrankungen bei den Kollegen
Die 3 Hauptgründe, warum Kollegen krank zu Hause bleiben, sind nach den Gesundheitsberichten der Krankenkassen Atemwegs-, Muskel-Skelett- und psychische Erkrankungen. Bei den psychischen Erkrankungen sind Ängste, Depression bzw. Erschöpfungsdepression und Sucht die 3 Diagnosen, die Ihre Kollegen gestellt bekommen. Eine Bronchitis oder Rückenschmerzen haben viele Kollegen oder Sie als Betriebsrat auch selbst erlebt, doch über Erkrankungen der Seele haben viele wenig Wissen. In diesem Artikel erfahren Sie als Betriebsrat mehr über die Depression.
Als Betriebsrat sind Sie vor behördlichen Maßnahmen anzuhören
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) gibt dem Arbeitgeber eine ganze Reihe von Maßnahmen auf. Nicht alle Arbeitgeber sind in Bezug auf die Erfüllung ihrer Pflichten nach dem ASiG besonders sorgfältig. Dann kann die zuständige Behörde im Einzelfall verbindliche Anweisungen treffen, um den Arbeitgeber zur Einhaltung des Gesetzes zu zwingen. Welche Rolle Sie als Betriebsrat in diesem Zusammenhang spielen, ergibt sich aus einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 1.2.2024 (Az. 8 C 4.23).
Regen Sie als Betriebsrat Ihre Kollegen an, die arbeitsmedizinische Wunschvorsorge zu nutzen!
Wussten Sie, dass Ihr Arbeitgeber verpflichtet ist, Ihren Kollegen eine Vorsorge anzubieten? So steht es im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in § 11. Neben der Pflicht- und Angebotsvorsorge gibt es zudem eine Wunschvorsorge, die Ihre Kollegen nutzen können, wenn sie Beschwerden am Arbeitsplatz oder durch die Arbeitstätigkeit haben. Durch die Wunschvorsorge nutzen Ihre Kollegen die Möglichkeit, ihre Gesundheit zu schützen, Risiken am Arbeitsplatz zu erkennen und durch entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen zu reduzieren. Informieren Sie sich als Betriebsrat darüber und kämpfen Sie für dieses Recht Ihrer Kollegen.
So gehen Sie den psychischen Belastungen Ihrer Kollegen auf den Grund
Um Risiken und potenziellen Gefahren am Arbeitsplatz vorzubeugen, muss Ihr Arbeitgeber für jeden Tätigkeitsbereich eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. So steht es im Arbeitsschutzgesetz, § 5. Seit 2013 muss er dies auch für die Aspekte der Arbeit durchführen, die bei uns Menschen nachweislich auf die Psyche wirken. Das ist gar nicht so einfach, denn niemand kann in den Kopf und die Gefühlswelt eines Kollegen blicken. Dabei ist es in der modernen Arbeitswelt enorm wichtig, die Arbeitsbedingungen zu verändern, die dafür sorgen, dass es den Kollegen nicht gut geht. Greifen Sie als Betriebsrat dieses Thema wieder auf!
Wie viele Sicherheitsbeauftragte braucht Ihr Unternehmen?
Wissen Sie, wie viele Sicherheitsbeauftragte (SiBe) es in Ihrem Betrieb gibt? Immer wieder kommt es in Arbeitsschutzausschuss (ASA)-Sitzungen zu Diskussionen darüber, wie viele SiBe ein Betrieb benötigt. Dabei legt die DGUV dies in der DGUV-Information 211-039 fest. Prüfen Sie als Betriebsrat, ob die Anzahl stimmt, und fördern Sie die Zusammenarbeit zwischen den Akteuren! Schließlich sind die SiBe wichtig für den Arbeitsschutz und die Sicherheit in Ihrem Betrieb.
Praxisbeispiel: Heben und Tragen ist nach wie vor ein großes Thema in den Betrieben
Gibt es bei Ihnen Kollegen, die regelmäßig Gegenstände heben und tragen müssen? Ob Paketlieferungen, Geschirr oder Wannen mit Werkstücken – manuelle Tätigkeiten, bei denen Gewichte über 3 kg Gewicht gehoben oder getragen werden müssen, beanspruchen den Bewegungsapparat Ihrer Kollegen. Dabei spielen 4 Kriterien eine Rolle, die Sie als Betriebsrat kennen sollten.

Arbeitshilfen

  • Kriterien Anzahl SiBe
  • Faktoren, die auf den Rücken wirken
  • Psych. Vorgehensweisen
  • Offizielle Gesundheitstage im 2. HJ 2024