Schwerpunktthema

So gehen Sie den psychischen Belastungen Ihrer Kollegen auf den Grund

Um Risiken und potenziellen Gefahren am Arbeitsplatz vorzubeugen, muss Ihr Arbeitgeber für jeden Tätigkeitsbereich eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. So steht es im Arbeitsschutzgesetz, § 5. Seit 2013 muss er dies auch für die Aspekte der Arbeit durchführen, die bei uns Menschen nachweislich auf die Psyche wirken. Das ist gar nicht so einfach, denn niemand kann in den Kopf und die Gefühlswelt eines Kollegen blicken. Dabei ist es in der modernen Arbeitswelt enorm wichtig, die Arbeitsbedingungen zu verändern, die dafür sorgen, dass es den Kollegen nicht gut geht. Greifen Sie als Betriebsrat dieses Thema wieder auf!

Brigitte Ganzmann

01.08.2024 · 3 Min Lesezeit

Wo steht Ihr Unternehmen bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GB Psych)? Läuft der Prozess bei Ihnen? Wie viel Einblick haben Sie als Betriebsrat in den Prozess, die Maßnahmen und die Ergebnisse? Als Betriebsrat sind Sie ein wichtiger Treiber für die Umsetzung der GB Psych, besonders, wenn Sie es richtig anpacken!

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