Frage:
Wir beschäftigen uns als Gremium zum ersten Mal ernsthaft mit dem Thema der sexuellen Belästigung. Auslöser ist ein Vorfall, der sich in unserem Betrieb ereignet hat. Einen Prozess sowie eine Betriebsvereinbarung dazu gibt es bereits. In dem Fall wurde die sexuelle Belästigung bestätigt. Nun fragen wir uns: Wie hoch ist die Dunkelziffer? Wie können wir als Betriebsrat sexuelle Belästigung im Betrieb sichtbar machen, wenn wir vermuten, dass sie vorkommt, aber sich niemand offiziell beschwert?