Frage: Ich bin Personalrätin und Beamtin des Bundes. Im kommenden Herbst werde ich an einer Fortbildung zum Thema ,Einsatz künstlicher Intelligenz in der Dienststelle’ teilnehmen. Da ich ein wenig unsicher bin, ob ich die Kosten dafür abrechnen kann, möchte ich gern von Ihnen wissen: Ist diese Teilnahme eigentlich eine Dienstreise?
Maria Markatou: Davon können Sie ausgehen.
Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) liegt eine Dienstreise im Sinne des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) „mit der ersten Hinfahrt zum Fortbildungsort und der letzten Rückfahrt zum Wohnort“ vor (14.6.2012, Az. 5 A 1.12).
Dienstreisen sind
- Reisen zur Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststätte,
- wenn auf der Fortbildung nach Gegenstand und Ausbildungsinhalt Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt wurden, die bei der Erledigung der Aufgaben des Dienstpostens zugutekommen.
Dem BVerwG folgend kommt es also auf den Inhalt der Fortbildung und seine Bedeutung für die konkrete Amtstätigkeit an.
Es gibt noch eine weitere wichtige Entscheidung des BVerwG zu diesem Problemkreis (15.4.2025, Az. 2 C 13.20). Hier ging es um einen Richter, der zum Gerichtshof der Europäischen Union nach Luxemburg gereist war, um dort die mündliche Verhandlung in eigener Sache zu besuchen. In dem Fall lag nach Ansicht der Richter keine Dienstreise vor.