Frage:
Als Betriebsrätin möchte ich das letzte Jahr meiner Amtszeit noch nutzen und das Thema der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz für unseren Betrieb klären. Nun wirft unser Arbeitgeber mir bzw. meinem Gremium vor, das Thema größer zu machen, als es ist. Wie sollen wir uns als Betriebsrat verhalten, wenn er als Arbeitgeber das Thema kleinhalten will?
Antwort:
Es stimmt, dass manche Arbeitgeber das Thema sexuelle Belästigung lieber kleinhalten möchten. Kaum ein Arbeitgeber beschäftigt sich gern mit dem Thema. Doch auch wenn es kein beliebtes Thema ist, so haben Sie, aber vor allem Ihr Arbeitgeber, die Pflicht, die Kollegen bzw. Beschäftigten zu schützen. Untätig zu sein, ist daher keine Option für Sie als Interessenvertretung Ihrer Kolleginnen und Kollegen.
Hilfreich für die Diskussion
Folgende Aspekte helfen Ihnen in Ihrem Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber:
- Ihr Arbeitgeber erfüllt seine gesetzlichen Pflichten nicht, wenn er dem Thema keine Beachtung schenkt oder keine Beschwerdemöglichkeit einrichtet. Er muss einen strukturierten Prozess sowie eine Stelle, bei der Beschwerden eingereicht werden können, einrichten.
- Ein proaktiver Umgang für ein respektvolles Miteinander wirkt sich positiv auf das Arbeitsklima und die Produktivität aus. Entsprechend muss klar sein, dass derbe Witze, sexuelle Annäherungen oder pornografische Bilder im Betrieb nichts verloren haben.
- Laden Sie Experten zum Gespräch ein. Berichte von regionalen Beratungsstellen, die aufzeigen können, dass das Thema in jedem Betrieb eine Rolle spielt, helfen.
Behalten Sie im Hinterkopf
Bleibt Ihr Arbeitgeber untätig, können Sie als Betriebsrat nach § 17 Abs. 2 AGG einen Antrag beim Arbeitsgericht stellen. Besser wäre es, durch eine Betriebsvereinbarung eine klare Regelung zum Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu vereinbaren. Hier spielt besonders der Prozess eine Rolle (Sorgen Sie als Betriebsrat für klare Abläufebei sexueller Belästigung).
Bleiben Sie neutral und hartnäckig
Wichtig ist, dass Sie als Gremium neutral bleiben. Frauen sind häufiger betroffen von sexuellen Belästigungen am Arbeitsplatz als Männer. Bei diesem Thema müssen beide Geschlechter und nicht-binäre Personen geschützt werden, ob Ihr Arbeitgeber das möchte oder nicht. Bleiben Sie dran!