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Umzugskosten für Arbeitszimmer sind nicht von Steuer absetzbar

Ein Arbeitszimmer von der Steuer abzusetzen geht nur unter ganz bestimmten engen Voraussetzungen. Umzugskosten sind noch schwerer steuerlich anerkennbar. Das ergibt sich aus einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5.2.2025 (Az. VI R 3/23). Unmöglich ist es jedoch nicht!

Maria Markatou

23.05.2025 · 1 Min Lesezeit

Der Fall: Es ging um ein Paar mit einem Kind, das von einer Drei- in eine Fünfzimmerwohnung zog. Beide Eltern des Kindes arbeiteten wegen der Corona-Pandemie hauptsächlich von zu Hause aus, also im Homeoffice. Deshalb entschied sich die Familie für einen Umzug in eine Wohnung mit 2 Arbeitszimmern. Nun wollten sie die Kosten für die Arbeitszimmer sowie die Kosten für den Umzug von der Steuer absetzen.

BFH lehnte Umzugskosten ab

Das Urteil: Die Kosten für die Arbeitszimmer selbst konnte das Paar zwar absetzen, bei den Kosten für den Umzug lehnte der BFH dies allerdings ab. Die Richter beriefen sich auf § 12 Nr. 1 S. 2 Einkommensteuergesetz.

Das Argument des Ehepaares, dass der Umzug ja beruflich veranlasst gewesen sei, weil er die Arbeitsbedingungen verbessere, ließen sie nicht gelten. Die Entscheidung, in der neuen, größeren Wohnung ein Zimmer als Arbeitszimmer zu nutzen oder die Berufstätigkeit im privaten Lebensbereich weiter in einer „Arbeitsecke“ auszuüben, beruhe „auch in Zeiten einer gewandelten Arbeitswelt nicht auf nahezu ausschließlich objektiven beruflichen Kriterien“. Die Richter waren der Auffassung, dass auch private Gründe eine Rolle gespielt hatten. Wer in eine neue Wohnung zieht, um Platz für ein Arbeitszimmer zu bekommen, kann die Umzugskosten also nicht ohne Weiteres von der Steuer absetzen.

Hinweis: Wann Umzugskosten geltend gemacht werden können

Bei einem Wechsel des Dienstherrn könnte das anders aussehen. Dann sind Umzugskosten häufig als beruflich begründet absetzbar. Dies trifft z. B. bei einem Arbeitsplatzwechsel zu oder wenn sich der Arbeitsweg durch den Umzug um mindestens 1 Stunde pro Tag verringert.

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Ich habe Rechtswissenschaften in München studiert und bin seit 2004 als Rechtsanwältin zugelassen. Von 2004 bis 2017 war ich Partnerin der Kanzlei Löffler & Partner in München. Seit 2017 bin […]

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