SCHWERPUNKTTHEMA

So bestimmen Sie als Betriebsrat bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen mit

Das Thema Psyche ist im positiven Sinn im Arbeitsleben noch nicht angekommen. Niemand spricht gern darüber, dass er psychische Probleme hat. Deshalb ist es auch nicht verwunderlich, dass sich niemand gern mit dem Thema der psychischen Gefährdungsbeurteilung auseinandersetzt – vor allem viele Arbeitgeber scheuen vor dem Thema zurück. Sie fürchten einen hohen zeitlichen Aufwand und Kosten und halten den Nutzen eher für gering. Als Betriebsrat greift insoweit Ihr Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG. Das sollten Sie nutzen, um die Belastungen am Arbeitsplatz über eine solche Betriebsvereinbarung zu reduzieren.

Friederike Becker-Lerchner

28.04.2025 · 3 Min Lesezeit

Ziel einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Wie bei den anderen Gefährdungsbeurteilungen auch, soll eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen dazu beitragen,

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