Eine ungewollte Berührung am Rücken, ein zweideutiger Spruch, eine anzügliche Geste oder eine unangemessene E-Mail – all das kann sexuelle Belästigung sein. Viele Vorfälle werden jedoch nicht gemeldet, sondern von den Betroffenen stillschweigend hingenommen. Die Dunkelziffer ist bei sexuellen Belästigungen groß. Wo und wie sexuelle Belästigungen auch in Ihrem Betrieb vorkommen können, sehen Sie an den konkreten Beispielen auf Seite 5. Diese helfen Ihnen, Ihr Bewusstsein für das Thema zu schärfen.
BASISWISSEN
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Basiswissen, das Sie in Ihrem Amt brauchen
Kommt sexuelle Belästigung in Ihrem Betrieb vor? Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten, denn das Problem ist oft nahezu unsichtbar – wie ein Eisberg, bei dem nur die Spitze sichtbar ist. Klar ist jedoch: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist ein ernst zu nehmendes Problem, das nicht nur die betroffenen Kolleginnen und Kollegen belastet, sondern auch das gesamte Betriebsklima negativ beeinflusst. Doch was genau fällt unter sexuelle Belästigung? Als Betriebsrat brauchen Sie fundiertes Wissen zu diesem Thema. Nur so können Sie präventiv handeln und betroffene Beschäftigte angemessen unterstützen.