Eine ungewollte Berührung am Rücken, ein zweideutiger Spruch, eine anzügliche Geste oder eine unangemessene E-Mail – all das kann sexuelle Belästigung sein. Viele Vorfälle werden jedoch nicht gemeldet, sondern von den Betroffenen stillschweigend hingenommen. Die Dunkelziffer ist bei sexuellen Belästigungen groß. Wo und wie sexuelle Belästigungen auch in Ihrem Betrieb vorkommen können, sehen Sie an den konkreten Beispielen auf Seite 5. Diese helfen Ihnen, Ihr Bewusstsein für das Thema zu schärfen.
Das AGG definiert sexuelle Belästigung
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) definiert sexuelle Belästigung in § 3 Abs. 4 als ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, das die Würde der betroffenen Person verletzt. Dazu zählen unter anderem:
- unerwünschte sexuelle Handlungen oder Aufforderungen dazu
- sexuell bestimmte körperliche Berührungen
- Bemerkungen sexuellen Inhalts
- das unerwünschte Zeigen oder sichtbare Anbringen pornografischer Darstellungen
Unterschied zwischen Diskriminierung, Mobbing und sexueller Belästigung
Wichtig ist, dass Sie als Betriebsrat die Begriffe kennen und unterscheiden können: Mobbinghandlungen, Diskriminierung und sexuelle Belästigung können getrennt voneinander geschehen.
Während sexuelle Belästigung spezifisch unerwünschtes sexuelles Verhalten meint, beziehen sich Begriffe wie Mobbing und Diskriminierung auf andere Formen der Benachteiligung am Arbeitsplatz. Beispiele:
- Sexuelle Belästigung bezieht sich ausschließlich auf unerwünschtes sexuelles Verhalten.
- Mobbing umfasst systematisches, feindseliges Verhalten gegenüber einer Person, ist aber nicht zwingend sexueller Natur.
- Diskriminierung bedeutet eine ungerechtfertigte Benachteiligung aufgrund von Merkmalen wie Geschlecht, Alter oder ethnischer Herkunft.
Wie häufig kommt sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vor?
Die letzte große Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus dem Jahr 2019 ergab, dass jeder elfte Beschäftigte (9 %) in den vergangenen 3 Jahren sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erlebt hat. Frauen (13 %) waren mehr als doppelt so häufig betroffen wie Männer (5 %).
Ein Blick in die Schweiz zeigt, dass die Werte trotz Präventionsmaßnahmen weiterhin hoch sind – das ergab eine Studie vom Dezember 2024. Besonders Frauen, junge Beschäftigte und Auszubildende sind betroffen.
Enttabuisieren Sie sexuelle Belästigung
Als Betriebsrat sollten Sie keine Scheu haben, das Thema sexualisierte Belästigung anzusprechen. Es ist Ihre Aufgabe, für ein sicheres und respektvolles Arbeitsumfeld zu sorgen. Oft herrscht Unsicherheit oder die Sorge, im Gremium auf Widerstand zu stoßen.
Doch Schweigen schützt nur die Täter und ist schlecht für das Betriebsklima. Indem Sie das Thema offen ansprechen, setzen Sie ein klares Zeichen: Belästigung wird nicht toleriert – und Betroffene haben Ihre Unterstützung.