LESERFRAGE

„Muss unsere Dienststellenleitung immer die Sachverständigenkosten übernehmen?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Maria Markatou

09.05.2025 · 3 Min Lesezeit

Frage: Bei uns in der Dienststelle soll es ab Mitte 2025 zu einigen Umstrukturierungen kommen. Die Digitalisierung hält bei uns auch endlich Einzug. Wir wissen nicht, ob wir hier alles alleine beurteilen und entscheiden können. Insbesondere was den Bereich mögliche Mitarbeiterüberwachung angeht. Wann dürften wir denn einen Sachverständigen/Rechtsanwalt auf Kosten der Dienststellenleitung hinzuziehen?

Erforderlichkeit entscheidet

Maria Markatou: Es ist ganz klar, dass Sie manchmal neben einem Rechtsanwalt im Rahmen einer Prozessvertretung einen Sachverständigen für Ihre Tätigkeit benötigen

Mit der Beauftragung von Experten sollten Sie allerdings immer sehr vorsichtig sein. Sie können nämlich sehr teuer werden und die entstehenden Kosten muss Ihre Dienststellenleitung nur in relativ eng gesetzten Grenzen übernehmen. Nach § 44 Bundespersonalvertretungsgesetz ist die Dienststellenleitung verpflichtet, dem Personalrat einen Sachverständigen zu finanzieren, wenn dieser zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Personalrats-Aufgaben erforderlich ist. Darüber hinaus ist ein Sachverständiger aber nur erforderlich, wenn Sie zuvor folgende Schritte unternommen haben:

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