RECHTLICHE GRUNDLAGE

Mit klarer Linie gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Gibt es in Ihrem Betrieb bereits eine Betriebsvereinbarung gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz? Nein? Dann wird es Zeit! Per Gesetz ist sexuelle Belästigung bereits durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) untersagt, dennoch sollte es auch eine Vereinbarung für den Arbeitsplatz geben, damit das Vorgehen bei Verdacht oder einer Anschuldigung auch allen Kollegen klar ist. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen sowie zu Ihren Aufgaben als Interessenvertretung!

Brigitte Ganzmann

19.05.2025 · 1 Min Lesezeit

Nicht nur moralisch sind sexuelle Belästigungen ein No-Go. Auch rechtlich gibt es hier klare Grenzen, die Sie als Betriebsrat und Kollege kennen sollten! Die zentrale Rechtsgrundlage für den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz bietet das AGG. Es verbietet Benachteiligungen und Belästigungen aufgrund des Geschlechts und anderer Merkmale. Hier können Sie das nachlesen: www.gesetze-im-internet.de/agg/

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