RECHTLICHE GRUNDLAGE

Mit klarer Linie gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Gibt es in Ihrem Betrieb bereits eine Betriebsvereinbarung gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz? Nein? Dann wird es Zeit! Per Gesetz ist sexuelle Belästigung bereits durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) untersagt, dennoch sollte es auch eine Vereinbarung für den Arbeitsplatz geben, damit das Vorgehen bei Verdacht oder einer Anschuldigung auch allen Kollegen klar ist. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen sowie zu Ihren Aufgaben als Interessenvertretung!

Brigitte Ganzmann

19.05.2025 · 1 Min Lesezeit

Nicht nur moralisch sind sexuelle Belästigungen ein No-Go. Auch rechtlich gibt es hier klare Grenzen, die Sie als Betriebsrat und Kollege kennen sollten! Die zentrale Rechtsgrundlage für den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz bietet das AGG. Es verbietet Benachteiligungen und Belästigungen aufgrund des Geschlechts und anderer Merkmale. Hier können Sie das nachlesen: www.gesetze-im-internet.de/agg/

Darüber hinaus spielt wie immer das BetrVG eine tragende Rolle. Und da sexuelle Belästigung eine Straftat ist, wird zudem das Strafgesetzbuch aufgeführt.

Zu allen 3 Gesetzen finden Sie hier weitere Informationen:

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Für Sie als Betriebsrat sind im Hinblick auf die sexuelle Belästigung folgende Punkte wichtig:

  • § 12 AGG, Arbeitgeberpflichten: Ihr Arbeitgeber darf sich nicht vor seinen Aufgaben drücken. Er ist verpflichtet, die Kollegen vor sexueller Belästigung zu schützen.
  • § 13 AGG, Beschwerderecht: Ihre Kollegen haben das Recht, sich bei den verantwortlichen Stellen in Ihrem Betrieb zu beschweren. Dies bedeutet für Sie als Betriebsrat, dafür zu sorgen, dass die Ansprechpersonen bekannt sind.
  • § 14 AGG, Leistungsverweigerungsrecht: Ihre Kollegen können bei einem Verstoß die Leistung verweigern.
  • §§ 14, 15 AGG: Ihre Kollegen können Schadenersatz und Entschädigung geltend machen. Wichtig ist hier, dass die Fristen eingehalten werden.

Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

Natürlich spielt das BetrVG bei allen Handlungen, die innerhalb des Betriebs vorkommen, eine wichtige Rolle und definiert Ihre Aufgaben und Rechte als Betriebsrat. Besonders relevant sind:

  • § 80 BetrVG: Sie haben die Pflicht, die Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern.
  • Sie müssen darüber wachen, dass Gesetze und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden.
  • Sie können Maßnahmen beantragen, die dem Betrieb und den Kollegen dienen. Dazu gehört auch z. B. eine Betriebsvereinbarung.

Strafgesetzbuch (StGB)

Bei schwerwiegenden Fällen sexueller Belästigung können auch strafrechtliche Konsequenzen drohen. § 184i StGB stellt sexuelle Belästigung unter Strafe.

Fazit: Machen Sie sich stark!

Als Betriebsrat haben Sie eine Schlüsselrolle beim Schutz der Beschäftigten vor sexueller Belästigung inne. Nutzen Sie Ihre Rechte und Möglichkeiten, um für ein respektvolles und sicheres Arbeitsumfeld für alle zu sorgen. Sensibilisieren Sie Ihr Gremium für das Thema und zeigen Sie auf, dass nicht nur moralisch, sondern auch rechtlich klare Grenzen gegeben sind, die niemand ungestraft überschreiten darf. Nutzen Sie zudem die Möglichkeit einer Betriebsvereinbarung, um die Interessen Ihrer Kollegen zu vertreten – diese ist ein klares Zeichen!

Arbeitshilfen

  • Übersicht: Sexuelle Belästigung unterbinden

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

0
0

197
2
130
Ich bin seit über 15 Jahren im Bereich Gesundheitsförderung und Gesundheitsmanagement aktiv und seit Juni 2018 Chefredakteurin von „Arbeitsschutz & Gesundheitsmanagement für Betriebs­räte“. In meinem Hauptberuf arbeite ich als systemischer […]

Ausgaben

Ausgaben

Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement für Betriebsräte

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

Mehr interessante Beiträge