ARBEITSRECHT
Haustier darf nicht mehr mit an den Arbeitsplatz
Ein Arbeitgeber und eine Mitarbeiterin stritten um die Einhaltung eines Haustierverbots am Arbeitsplatz. Schlussendlich einigte man sich darauf, dass das Tier zu Hause bleiben muss (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 8.4.2025, Az. 8 GLa 5/25).
Maria Markatou
09.05.2025
·
3 Min Lesezeit
Info: Tiere am Arbeitsplatz – Am 25.6.2025 ist der internationale Tag des Bürohundes. Viele Beschäftigte nehmen an diesem Tag ihren Hund mit zur Arbeit.
Und das hat durchaus positive Auswirkungen. Ein Hund sorgt für bessere seelische und körperliche Gesundheit. Aber dennoch sind Haustiere am Arbeitsplatz nicht grundsätzlich erlaubt. Dem Dienstherrn als Inhaber des Hausrechts steht grundsätzlich frei, ob er Hunde oder andere Haustiere zulässt oder nicht. Manchmal verbieten auch schon besondere Sicherheits- oder Hygienevorschriften Haustiere in bestimmten Arbeitsbereichen. Prinzipiell kann der Arbeitgeber die Anwesenheit von Haustieren am Arbeitsplatz auch an bestimmte Voraussetzungen (Reinlichkeit, Maulkorb o. Ä.) knüpfen. Bevor ein Hund oder ein anderes Haustier mitkommt, muss also immer erst gefragt und eine Regelung gefunden werden.
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