So schützen Sie sich und die Belegschaft vor psychischen Belastungen

Die neue Koalition will psychischen Belastungen am Arbeitsplatz den Garaus machen. Warten Sie nicht, bis von dort was kommt – fangen Sie jetzt schon mit dem Eigen- und Kollegenschutz an. Wir wissen, dass es dauern kann, bis die Politik liefert. Zudem wissen Sie es so gut wie ich: Stress resultiert nie aus nur einem Faktor. Viel Arbeit allein kann man noch wegstecken. Aber viel Arbeit, ein dunkles Zimmer und gemeine Kollegen – da ist Stress programmiert. Achten Sie auf Folgendes:

Maria Markatou

09.05.2025 · 7 Min Lesezeit

Trendwende beim Burnout ist nicht in Sicht

Gibt es tatsächlich eine Trendwende beim Burnout? Nein, auf keinen Fall! Das ist nur ein Gerücht. Burnout kommt immer noch viel zu häufig vor. Die psychischen Erkrankungen greifen im Arbeitsleben nur so um sich. Und nicht nur da, schon Schüler und auch Studenten sind betroffen. Also: Stress und Überlastung vermeiden ist die einzige Lösung. Packen wir es an!

Mein Tipp: Ruhezeiten nutzen

Im Arbeitszeitgesetz sind Ruhe- und Pausenzeiten geregelt. Halten Sie diese ein, sie dienen Ihrer Gesunderhaltung. In diesen Zeiten können Sie zur Ruhe kommen und Stress abbauen.

Aber wie sollen Sie einen drohenden Burnout erkennen? Am besten mit einer Beschäftigtenbefragung. Fragen Sie zusammen mit Ihrer Dienststellenleitung z. B. alle 2 Jahre gezielt nach Stresssymptomen, Druck und dem Arbeitsempfinden. Nur so können Sie herausfinden, ob der Druck zu groß ist und ob gegengesteuert werden muss. Wiederholen Sie diese Mitarbeiterbefragung am besten jährlich, um Ihre Fortschritte zu erkennen und zu überprüfen.

Ist das Arbeitspensum stark gewachsen?

Eine Hauptursache für Stress ist die Arbeitsverdichtung. Schauen Sie sich doch einmal an, ob und inwieweit sich die Dienststelle, in der Sie als Personalrat tätig sind, in den letzten Jahren oder Monaten entwickelt hat:

  • Haben die Aufgabenfelder der Mitarbeiter stark zugenommen?
  • Wurden Mitarbeiter, die gegangen sind, nicht ersetzt, sondern wurden deren Aufgaben einfach auf die verbliebenen Köpfe verteilt?
  • Und wie ist es mit den Vertretungen für Erkrankte oder Elternzeitler? Werden hier (befristet) Arbeitnehmer eingestellt oder diese Aufgaben auf die restliche Belegschaft umgesattelt?
  • Müssen Sie bestimmte Kennzahlen erfüllen?

Und jetzt sehen Sie sich die einzelnen Arbeitnehmer näher an: Schaffen diese ihre Arbeit mühelos oder gibt es hier schon „Wackelkandidaten“, die ihrem Pensum hinterherhinken? Zeigen einzelne Beschäftigte klare Ermüdungserscheinungen und Anzeichen von Stress, dann ist es höchste Eisenbahn, diese Mitarbeiter anzusprechen und zu fragen, wie es ihnen wirklich geht. Treten Sie auch hier schon an Ihren Dienstherrn heran. Es kann so auch für ihn nicht weitergehen. Er riskiert schlechte Arbeitsleistungen und ermüdete Arbeitnehmer – damit steigen die Unfallgefahr und die Gefahr längerer Zeiten der Arbeitsunfähigkeit.

Mein Tipp: Machen Sie Ihrem Dienstherrn eine Ansage

Handeln Sie mit konkreten Vorschlägen. Diese realisierbaren Sofort-Maßnahmen können Sie Ihrer Dienststellenleitung vorschlagen, wenn Ihre Kollegen überlastet sind.

Bestätigt sich, dass die Ursache des „Schwächelns“ im Arbeitsbereich liegt, lassen Sie sich mit Ihrem Dienstherrn zusammen genau schildern, was den einzelnen Mitarbeiter am meisten belastet bzw. was ihm am meisten helfen würde. So gewinnen Sie Lösungsansätze. Falls der Beschäftigte sich vor dem Dienstherrn nicht äußern möchte, dann lassen Sie sich die Belastung genau schildern. Sie geben die Beschwerde dann an den Dienstherrn weiter.

Wenn der Betroffene selbst keine rechte Lösung weiß, dann prüfen Sie folgende Möglichkeiten und schlagen diese dann gezielt vor:

  • Lohnt sich eine Neueinstellung? Vielleicht ist das Arbeitspensum inzwischen so gestiegen, dass sich das Team erweitern könnte. Wenn Ihr Dienstherr keine Vollzeitkraft bezahlen kann oder will, können vielleicht in einzelnen Bereichen zur Entlastung Minijobber eingesetzt werden? Die kosten nicht so viel. Natürlich müssten hier die entsprechenden Haushaltsmittel bereitstehen.
  • Vertretung prüfen: Geht ein Mitarbeiter in Elternzeit oder ist er länger krank, sollte seine Arbeit nicht einfach nach „Schema F“ auf die anderen verteilt werden. Vielleicht hat jemand Kapazitäten frei und kann die Vertretung übernehmen. Vielleicht will ein Teilzeitler von Teilzeit auf Vollzeit aufstocken. Vielleicht kann auch ein Zeitarbeiter oder eine befristete Arbeitskraft für Abhilfe sorgen.
  • Verteilungsmodus unter die Lupe nehmen: Grundsätzlich sollten Sie mit Ihrem Dienstherrn auch das Arbeitsverteilungsmodell in Ihrer Dienststelle ins Visier nehmen. Ist es noch aktuell? Trägt es den zwischenzeitlichen Entwicklungen immer noch ausreichend Rechnung? Werden einige Mitarbeiter überproportional belastet, andere hingegen wenig oder gar nicht? Sofern es hier Handlungsbedarf gibt, sollten Sie umschichten, sodass alle in etwa gleich viel zu tun haben.

Solche Entlastungsmaßnahmen kosten Geld – sagt der Dienstherr. Entgegnen Sie kühl: Das ist immer noch günstiger, als in absehbarer Zeit für den oder die gestressten Mitarbeiter Entgeltfortzahlung leisten zu müssen – so ehrlich sollte Ihr Dienstherr auch sich selbst gegenüber sein.

Natürlich stößt Ihr Dienstherr oft an die Grenzen des Haushaltsrechts. Umso wichtiger ist aber, dass sich auch der Dienststellenleiter gegenüber seiner übergeordneten Dienststelle für Entlastungsmaßnahmen starkmacht. Schlagen Sie Ihrem Dienstherrn doch mal vor, über flexible Arbeitszeitmodelle nachzudenken. Die Möglichkeit zur freieren Zeiteinteilung oder 2 Nachmittage in Telearbeit könnten auch eine deutliche Entlastung für die Mitarbeiter mit Familie bringen. Gerade wenn es um die Telearbeit geht, können Sie Ihren Dienstherrn wiederum mit einem Sparargument locken: Mit Telearbeit kann er an Büroraum und Ausstattung sparen – das freut auch den Staat bzw. den Staatshaushalt.

Angst vor Verlust des Arbeitsplatzes führt zu Stress

Man kann sich leider keines Arbeitsplatzes mehr sicher sein. Und das erhöht den Druck und den Stress auf Ihre Kollegen noch obendrein.

Muss Ihr Dienstherr umstrukturieren, muss er Entlassungen vornehmen, haben Sie Mitbestimmungsrechte. Setzen Sie sich aber schon vorab mit Ihrem Dienstherrn zusammen. Ihr Ziel: den Wandel so schonend wie möglich zu gestalten. Ihr Dienstherr kann mit Ihnen zusammen die Ängste Ihrer Kollegen so gut es geht abbauen bzw. minimieren. Gehen Sie dabei so vor:

  • Veränderungen sollten so frühzeitig wie möglich angekündigt werden.
  • Beweggründe hierfür sollten erläutert werden. Gerade das ist sehr wichtig: Denn wenn die Mitarbeiter die Motive des Dienstherrn kennen und das entsprechende Hintergrundwissen dazu bekommen, baut dies nachweislich Ängste ab.
  • Wenn ein Personalabbau droht, sollte der Dienstherr zuerst Sie als Personalrat beteiligen, aber dies dann auch den Beschäftigten ehrlich sagen und ebenfalls gleich mitteilen, in welchen Bereichen der Abbau (voraussichtlich) vorgenommen wird. So nimmt er zumindest einem Teil der Belegschaft die Angst. Die anderen können sich dann schon mal auf ihr mögliches Schicksal einstellen und sich frühzeitig anderweitig bewerben.
  • Kommt es definitiv zu keinem Personalabbau, dann sollte Ihr Dienstherr dies auch gleich sagen. Denn je beruhigter die Mitarbeiter sind, desto besser tragen sie notwendige Veränderungen mit.

Darauf sollten Sie am Arbeitsplatz selbst achten

Neben dem Arbeitspensum selbst kann sich auch das Raumklima negativ auf die Psyche Ihrer Kollegen auswirken. Hier einige markante Punkte:

  • Denken Sie an Großraumbüros: Zu viel Lärm kann die Mitarbeiter in ihrer Konzentration stören und sie zusätzlich unter Stress setzen.
  • Und wie sind ihre Arbeitsräume überhaupt ausgestaltet? Haben die Mitarbeiter genug Platz? Gibt es genug Licht?
  • Kann der Raum richtig temperiert werden (Kühlung/Lüftung bzw. Heizung)?
  • Gibt es einen Sozialraum, in den sich die Mitarbeiter gerne begeben, um mal 5 Minuten abschalten zu können?

Wenn es bei diesen Punkten Defizite gibt, sollten Sie und Ihr Dienstherr für Abhilfe sorgen. Das kommt Ihren Kollegen und damit letztlich auch dem Dienstherrn zugute. Zudem sollte Ihr Dienstherr nicht unterschätzen, dass er mit solchen Maßnahmen eine positive Botschaft vermittelt: „Seht her, liebe Mitarbeiter – ich tue etwas für euch!“ Vor allem angeschlagene Mitarbeiter werden das zu schätzen wissen.

Wenn Sie nicht wissen, wie es um die Punkte in Ihrer Dienststelle steht, führen Sie doch einfach mal eine Mitarbeiterbefragung zur Zufriedenheit mit den Arbeitsplätzen durch. Dann sehen Sie auch gleich, wo konkreter Verbesserungsbedarf besteht, und können gezielt ansetzen und für Verbesserungen für sich und die Belegschaft sorgen.

Mein Tipp: Gesetze heranziehen

Hier wird es für Sie als Personalrat auch wieder „griffig“. Denn wie Arbeitsräume ausgestaltet sein müssen, ist in der Arbeitsstättenverordnung geregelt. Es werden dort aber keine konkreten Vorgaben gemacht, sondern nur Richtlinien aufgestellt. Trotzdem: Ihr Dienstherr muss sich hieran halten und Sie als Personalrat dürfen dies überprüfen und die Einhaltung verlangen.

Wenn es um die Stressbewältigung geht, konzentrieren Sie sich vornehmlich auf die oben angesprochenen greifbaren Faktoren, denn hier können Sie sich einfacher gegen Ihren Dienstherrn durchsetzen.

Warum die Arbeitssicherheit für die Psyche der Beschäftigten wichtig ist

Zu den griffigeren Aspekten gehört auch die Arbeitssicherheit. Denn zu einem korrekten Arbeitsplatz gehört, dass dieser sicherheits- und arbeitsschutzrechtlich einwandfrei gestaltet ist. Gefahrenquellen bergen immer mehr oder weniger Stresspotenzial. Stellen Sie sich deshalb folgende Fragen und überprüfen Sie so, ob sich Ihre Dienststellenleitung an das Wichtigste in Sachen Arbeitsschutz hält:

  • Sind die Arbeitsplätze ergonomisch ausgestaltet?
  • Werden bezüglich Arbeitsgeräten arbeitssicherheitsrechtliche Aspekte beachtet?
  • Sind die Beschäftigten keinen giftigen Dämpfen (Tonerstaub) etc. ausgesetzt?

Gehen Sie doch einfach mal das Arbeitssicherheitsgesetz, das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsschutzgesetz durch. Sie finden sie in Ihrer Sammlung arbeitsrechtlicher Gesetze. Ihre Dienststellenleitung muss Ihnen diese zur Verfügung stellen.

Mein Tipp: Sifa fragen und sich als Personalrat absichern

Holen Sie die Sicherheitsfachkraft mit ins Boot. Dann sehen Sie nicht nur, in welchen Bereichen sicherheitstechnisch nachgebessert werden muss, sondern auch, was konkret zu tun ist.

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Ich habe Rechtswissenschaften in München studiert und bin seit 2004 als Rechtsanwältin zugelassen. Von 2004 bis 2017 war ich Partnerin der Kanzlei Löffler & Partner in München. Seit 2017 bin […]