Schichtarbeit ist in Deutschland keine Seltenheit. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts (Destatis, 2023) arbeitet etwa jeder fünfte Beschäftigte in Deutschland in Schicht. Das entspricht rund 8 Mio. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Besonders hoch ist der Anteil im Pflege- und Gesundheitswesen, in der Industrie sowie im Verkehr und in der Logistik. Doch auch in anderen Branchen gibt es wechselnde Arbeitszeiten.
Was ist Schichtarbeit?
Unter Schichtarbeit versteht man Arbeitszeiten, die sich über den Tag und die Nacht verteilen und bei denen sich Kollegen nach einem Schichtplan abwechseln, damit die Arbeitsprozesse nicht unterbrochen werden. Typisch sind Früh-, Spät- und Nachtschichten, die regelmäßig rotieren können. Schichtarbeit ist also gekennzeichnet durch
- Arbeit außerhalb der üblichen Büroarbeitszeiten,
- feste oder wechselnde Arbeitszeiten nach Plan,
- die Notwendigkeit, Produktions- oder Dienstleistungsprozesse dauerhaft aufrechtzuerhalten.
Interessanterweise ist diese allgemein bekannte Umschreibung von Schichtarbeit nicht gesetzlich festgelegt. Nur die Nachtschicht ist gesetzlich definiert.
Nachtschicht ist klar geregelt
Nach § 2 Abs. 3 ArbZG gilt als Nachtzeit der Zeitraum von 23 bis 6 Uhr (mit Ausnahmen: In Bäckereien und Konditoreien gilt 22 bis 5 Uhr). Wer von Ihren Kolleginnen oder Kollegen in dieser Zeit mindestens 2 Stunden arbeitet, gilt als „Nachtarbeitnehmer“.
Wichtig für Sie als Betriebsrat ist: Jede Schicht bzw. Arbeitstätigkeit, die in diesen Zeitraum fällt, gilt rechtlich als Nachtarbeit.
Mehr rechtliche Hintergründe zum Thema Schichtarbeit finden Sie auf der nächsten Seite.
Wochenendarbeit ist atypische Arbeitszeit
Neben der Schichtarbeit und der klar gesetzlich geregelten Nachtschicht gilt die Arbeit an den Wochenenden als atypische Arbeitszeit. Immerhin arbeitet jeder vierte Beschäftigte in Deutschland zumindest gelegentlich am Wochenende.
Schichtarbeit ist nicht gesund
Das Arbeiten gegen den eigenen natürlichen Rhythmus hinterlässt über die Zeit hinweg Spuren. Gesundheit und Wohlbefinden leiden. Daher ist es wichtig, dass Schichtarbeit so gesundheitsförderlich wie möglich gestaltet wird. Dazu gehören ein durchdachtes Schichtsystem sowie präventive Gesundheitsangebote bis hin zur arbeitsmedizinischen Versorgung.
Typische Risiken für die Gesundheit sind:
- Schlafstörungen und Müdigkeit mit zu wenig Regeneration und Erholung
- höhere Unfall- und Fehlergefahr, z. B. auf dem Heimweg
- Belastung des Herz-Kreislauf-Systems, z. B. erhöhter Blutdruck
- Einschränkungen im sozialen Leben, z. B. bei Familienfesten oder regelmäßigen Hobbys
Sie mischen als Betriebsrat mit
Beim Thema Arbeitszeiten sind Sie als Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG mitbestimmungspflichtig. Das gilt somit auch bei der Einführung und Ausgestaltung von Schichtplänen. Zudem betrifft das Thema Schicht auch immer die Gesundheit, daher greift auch § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG.
Als Betriebsrat sollten Sie über die folgenden Punkte Bescheid wissen:
- gerechte Verteilung der Schichten, z. B. durch gleichmäßigen Wechsel
- gesunde Gestaltung von Schichtabfolgen, z. B. keine zu kurzen Wechsel
- Regelungen zu Zuschlägen, Pausen und Arbeitszeitkonten
- Maßnahmen zur Gesundheitsförderung (speziell für Schichtmitarbeiter)