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Fast jeder 5. Beschäftigte arbeitet in Schicht – was wissen Sie als Betriebsrat darüber?

Gibt es in Ihrem Betrieb Schichtarbeit? In vielen Branchen ist sie durch die 24-Stunden-Betriebe und die verlängerten Öffnungszeiten nicht mehr wegzudenken. Ob in der Industrie, im Gesundheitswesen, in der Logistik oder im Dienstleistungssektor – fast überall müssen und sollen Arbeitsabläufe rund um die Uhr gewährleistet werden. Für die Beschäftigten, die diese Arbeit erbringen, hat die ungewöhnliche Arbeitszeit Auswirkungen auf die Gesundheit und das Sozialleben. Ein solides Grundwissen über Schichtarbeit, Gestaltungsmöglichkeiten, rechtliche Rahmenbedingungen und mögliche Belastungen ist deshalb wichtig, insbesondere für Sie als Betriebsrat, um die Interessen Ihrer Kollegen zu vertreten.

Brigitte Ganzmann

21.10.2025 · 2 Min Lesezeit

Schichtarbeit ist in Deutschland keine Seltenheit. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts (Destatis, 2023) arbeitet etwa jeder fünfte Beschäftigte in Deutschland in Schicht. Das entspricht rund 8 Mio. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

Besonders hoch ist der Anteil im Pflege- und Gesundheitswesen, in der Industrie sowie im Verkehr und in der Logistik. Doch auch in anderen Branchen gibt es wechselnde Arbeitszeiten.

Was ist Schichtarbeit?

Unter Schichtarbeit versteht man Arbeitszeiten, die sich über den Tag und die Nacht verteilen und bei denen sich Kollegen nach einem Schichtplan abwechseln, damit die Arbeitsprozesse nicht unterbrochen werden. Typisch sind Früh-, Spät- und Nachtschichten, die regelmäßig rotieren können. Schichtarbeit ist also gekennzeichnet durch

  • Arbeit außerhalb der üblichen Büroarbeitszeiten,
  • feste oder wechselnde Arbeitszeiten nach Plan,
  • die Notwendigkeit, Produktions- oder Dienstleistungsprozesse dauerhaft aufrechtzuerhalten.

Interessanterweise ist diese allgemein bekannte Umschreibung von Schichtarbeit nicht gesetzlich festgelegt. Nur die Nachtschicht ist gesetzlich definiert.

Nachtschicht ist klar geregelt

Nach § 2 Abs. 3 ArbZG gilt als Nachtzeit der Zeitraum von 23 bis 6 Uhr (mit Ausnahmen: In Bäckereien und Konditoreien gilt 22 bis 5 Uhr). Wer von Ihren Kolleginnen oder Kollegen in dieser Zeit mindestens 2 Stunden arbeitet, gilt als „Nachtarbeitnehmer“.

Wichtig für Sie als Betriebsrat ist: Jede Schicht bzw. Arbeitstätigkeit, die in diesen Zeitraum fällt, gilt rechtlich als Nachtarbeit.

Mehr rechtliche Hintergründe zum Thema Schichtarbeit finden Sie auf der nächsten Seite.

Wochenendarbeit ist atypische Arbeitszeit

Neben der Schichtarbeit und der klar gesetzlich geregelten Nachtschicht gilt die Arbeit an den Wochenenden als atypische Arbeitszeit. Immerhin arbeitet jeder vierte Beschäftigte in Deutschland zumindest gelegentlich am Wochenende.

Schichtarbeit ist nicht gesund

Das Arbeiten gegen den eigenen natürlichen Rhythmus hinterlässt über die Zeit hinweg Spuren. Gesundheit und Wohlbefinden leiden. Daher ist es wichtig, dass Schichtarbeit so gesundheitsförderlich wie möglich gestaltet wird. Dazu gehören ein durchdachtes Schichtsystem sowie präventive Gesundheitsangebote bis hin zur arbeitsmedizinischen Versorgung.

Typische Risiken für die Gesundheit sind:

  • Schlafstörungen und Müdigkeit mit zu wenig Regeneration und Erholung
  • höhere Unfall- und Fehlergefahr, z. B. auf dem Heimweg
  • Belastung des Herz-Kreislauf-Systems, z. B. erhöhter Blutdruck
  • Einschränkungen im sozialen Leben, z. B. bei Familienfesten oder regelmäßigen Hobbys

Sie mischen als Betriebsrat mit

Beim Thema Arbeitszeiten sind Sie als Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG mitbestimmungspflichtig. Das gilt somit auch bei der Einführung und Ausgestaltung von Schichtplänen. Zudem betrifft das Thema Schicht auch immer die Gesundheit, daher greift auch § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG.

Als Betriebsrat sollten Sie über die folgenden Punkte Bescheid wissen:

  • gerechte Verteilung der Schichten, z. B. durch gleichmäßigen Wechsel
  • gesunde Gestaltung von Schichtabfolgen, z. B. keine zu kurzen Wechsel
  • Regelungen zu Zuschlägen, Pausen und Arbeitszeitkonten
  • Maßnahmen zur Gesundheitsförderung (speziell für Schichtmitarbeiter)

Fazit: Schichtarbeit braucht Wissen und Engagement

Schichtarbeit belastet und ist dennoch für nicht wenige Kolleginnen und Kollegen aufgrund von Zulagen finanziell interessant. Als Betriebsrat können Sie auf mehr gesundheitsförderliche Regelungen und Angebote für die schichtenden Beschäftigten drängen und gemeinsam mit dem Arbeitgeber Lösungen entwickeln, die sowohl den Kolleginnen und Kollegen als auch den betrieblichen Anforderungen gerecht werden.

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Ich bin seit über 20 Jahren im Bereich Gesundheitsförderung und Gesundheitsmanagement aktiv und seit Juni 2018 Chefredakteurin von „Arbeitsschutz & Gesundheitsmanagement für Betriebs­räte“. In meinem Hauptberuf arbeite ich als systemischer […]