RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Das ArbZG: Gut informiert über die rechtliche Basis der Schichtarbeit
Arbeitszeit ist seit jeher ein Thema, das zu Konflikten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern geführt hat. Daher hat der Gesetzgeber alles rund um das Thema umfangreich im ArbZG geregelt. Auch der Umgang mit Schichtarbeit, insbesondere der Nachtschicht, wird in diesem Gesetz festgelegt. Als Betriebsrat sollten Sie sich, auch losgelöst von dem Thema Schicht, mit dem ArbZG auseinandersetzen, zumal in der politischen Diskussion eine Reform dieses Gesetzes im Hinblick auf die maximale Wochenarbeitszeit angedacht ist.
Brigitte Ganzmann
21.10.2025
·
4 Min Lesezeit
die Mindestpausenregelungen sowiedie Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen.
Die Nacht- und Schichtarbeit im ArbZG
§ 2 ArbZG Begriffsbestimmungen für die Nachtarbeit
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- die max. 48-Stunden-Woche und momentan noch die Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf 8 Stunden (unter bestimmten Bedingungen können es auch 10 Stunden sein),
- die Mindestruhezeit von 11 Stunden innerhalb von 24 Stunden,
- die Mindestpausenregelungen sowie
- die Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen.
Die Nacht- und Schichtarbeit im ArbZG
§ 2 ArbZG Begriffsbestimmungen für die Nachtarbeit
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