Als Bewerber*in darf man im Grunde alle Fragen stellen. Natürlich sind die allgemeinen Gesetze einzuhalten. So darf z. B. niemand beleidigt werden – was sich von selbst versteht. Auch werden sich manche Fragen vielleicht nicht positiv auf die Einstellungschancen auswirken. Ansonsten aber ist man als Bewerber*in beim Bewerbungsgespräch keinen Schranken unterworfen.
AUFBAUWISSEN
Ein Fragerecht hat Ihr Dienstgeber nicht immer
Fragen kann man ja mal … Ist das die Devise für den*die Dienstgeber*in bei Bewerbungen und Einstellungen? Nein, so einfach nicht! Manche Dienstgebende sind bei der Einstellung ganz schön neugierig. Irgendwie ist es ja auch verständlich, dass man möglichst genau wissen möchte, worauf man sich einlässt. Das möchte man als Mitarbeiter*in bzw. Bewerber*in wohl grundsätzlich genauso wissen. Es gibt insoweit aber einen entscheidenden Unterschied zwischen Bewerber*in und Dienstgeber*in.