IHRE FRAGE AUS DER PRAXIS

Dürfen unsere Kolleginnen und Kollegen während der Arbeitszeit zum Arzt gehen?

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Friederike Becker-Lerchner

11.04.2025 · 1 Min Lesezeit

Frage:

Es ist in unserem Betrieb etwas eingerissen, dass die Kolleginnen und Kollegen Arztbesuche ganz selbstverständlich während ihrer Arbeitszeit vereinbaren. Nun ist unserem Arbeitgeber der Kragen geplatzt. Er hat klargestellt, dass Arzttermine Privatsache sind. Sie sollen entweder außerhalb der Arbeitszeit stattfinden oder die Kolleginnen und Kollegen müssen Urlaub nehmen. Zumindest erhalten sie für die wegen eines Arzttermins ausgefallene Arbeitszeit keine Vergütung mehr. Darf er das?

Antwort: Ganz so einfach kann Ihr Arbeitgeber die Vergütung nicht verweigern

Die Rechtsprechung ist in vielen Fällen auf der Seite Ihres Arbeitgebers. Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen verlieren Ihren Vergütungsanspruch zwar nicht, wenn Sie unverschuldet, aus persönlichen Gründen für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit an der Arbeitsleistung gehindert sind (§ 616 BGB). Allerdings fallen unter diese Klausel nicht alle Arztbesuche, sondern nur die notwendigen.

Ein Arztbesuch gilt als notwendig, wenn er sich nicht außerhalb der Arbeitszeit erledigen lässt, weil

  • ein akuter Behandlungsbedarf besteht oder
  • der Arzt keinen Behandlungstermin außerhalb der Arbeitszeit anbietet.

In diesen Fällen muss Ihr Arbeitgeber Ihnen und Ihren Kolleginnen und Kollegen die durch den Arztbesuch ausgefallene Arbeitszeit bezahlen, darüber hinaus allerdings nicht.

 Mein Tipp: Setzen Sie sich für eine Lösung mit Augenmaß ein

Reden Sie mit Ihrem Arbeitgeber und versuchen Sie ihn davon zu überzeugen, dass er noch einmal klarstellt, dass Arztbesuche grundsätzlich außerhalb der Arbeitszeit stattfinden sollten.
Zudem sollte er darstellen, dass sie nur in begründeten Ausnahmefällen während der Arbeitszeit zulässig und damit auch vergütungspflichtig sind. Solche Fälle liegen häufig vor, wenn ein Arbeitnehmer bzw. eine Arbeitnehmerin zur Abklärung einer Diagnose auf einen Facharzttermin angewiesen ist.

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

0
0

391
0
229
Ich publiziere seit über 20 Jahren im Bereich Arbeitsrecht. Seit 2005 unterstütze ich Betriebsräte in ganz Deutschland Monat für Monat bei ihren fachlichen Herausforderungen. Darüber hinaus bin ich als Rechtsanwältin, […]

Mehr interessante Beiträge