IHRE FRAGE

Dürfen Teilzeitkräfte bei der Überstundenvergütung benachteiligt werden?

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Friederike Becker-Lerchner

31.03.2025 · 1 Min Lesezeit

Antwort: Was der EuGH dazu meint

Nein, sagt der Europäische Gerichtshof und hat damit Ende vergangenen Jahres die Rechte der Teilzeitbeschäftigten gestärkt (EuGH, 19.10.2023, Rs. C-660/20). In dem Fall ging es um das Bestehen identischer Schwellenwerte für die Auslösung einer zusätzlichen Vergütung. Darin sahen die Richter eine ungerechtfertigte Benachteiligung von Teilzeitkräften (siehe zu dem Thema Bundesarbeitsgericht, 5.12.2024, Az. 8 AZR 370/20).

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