Antwort: Was der EuGH dazu meint
Nein, sagt der Europäische Gerichtshof und hat damit Ende vergangenen Jahres die Rechte der Teilzeitbeschäftigten gestärkt (EuGH, 19.10.2023, Rs. C-660/20). In dem Fall ging es um das Bestehen identischer Schwellenwerte für die Auslösung einer zusätzlichen Vergütung. Darin sahen die Richter eine ungerechtfertigte Benachteiligung von Teilzeitkräften (siehe zu dem Thema Bundesarbeitsgericht, 5.12.2024, Az. 8 AZR 370/20).