Die #MeToo-Debatte hat eindrucksvoll gezeigt, wie allgegenwärtig das Thema sexuelle Belästigung ist – auch am Arbeitsplatz. Doch wo genau verläuft die Grenze zwischen einem harmlosen Kompliment und einer unangemessenen Annäherung? Was ist noch erlaubt, und was überschreitet die rote Linie? Anhand dieser Praxisbeispiele schärfen Sie als Betriebsrat Ihre Wahrnehmung für diese Grenze und können im Bedarfsfall gezielt eingreifen.
In vielen Unternehmen herrscht Unsicherheit: Darf man einer Kollegin noch sagen, dass sie heute gut aussieht? Ist ein flapsiger Spruch bereits eine Belästigung? Und wie gehen Betriebe mit Beschwerden um, ohne eine Kultur der Angst zu fördern? Fakt ist: Sexuelle Belästigung überschreitet die Grenzen eines respektvollen Miteinanders und kann auf unterschiedlichen Ebenen stattfinden.
Beispiele für verbale sexuelle Belästigung
- Ein Kollege macht wiederholt anzügliche Kommentare über das Aussehen einer Kollegin, z. B.: „In dem Rock siehst du aber richtig heiß aus.“
- Während eines Meetings sagt ein Vorgesetzter zu einer Mitarbeiterin: „Mit deinem Lächeln könntest du dir sicher eine Gehaltserhöhung erschmeicheln.“
- Anzügliche Witze oder sexuelle Anspielungen im Kollegenkreis, die für einige unangenehm sind, z. B. auch gegen gleichgeschlechtliche Liebe.
Beispiele für nonverbale sexuelle Belästigung
- Ein Mitarbeiter starrt eine Kollegin regelmäßig aufdringlich an, insbesondere ihren Körper.
- Jemand macht suggestive Gesten, z. B. das Nachahmen sexueller Handlungen mit den Händen oder der Zunge.
- Eine Führungskraft hängt in einem gemeinsamen Büro Bilder mit eindeutig sexuellen Motiven auf, wie z. B. einen Kalender mit unbekleideten Frauen.
Beispiele für körperliche sexuelle Belästigung
- Eine Person berührt eine andere Person wiederholt „zufällig“ am Rücken oder an der Taille, ohne dass diese das möchte.
- Ein Vorgesetzter legt ungefragt die Hand auf das Knie einer Kollegin während eines Gesprächs.
- Unerwünschte Küsse oder Umarmungen, die über ein normales Maß an Kollegialität hinausgehen.
Beispiele für digitale sexuelle Belästigung
- Ein Kollege oder eine Kollegin schickt wiederholt anzügliche Nachrichten per E-Mail oder über Messenger-Dienste.
- Eine Führungskraft fordert eine Kollegin auf, private Fotos zu schicken.
- In einer Chatgruppe unter Kollegen werden pornografische oder sexuell anzügliche Bilder geteilt.
Beispiele für sexuelle Belästigung durch Machtmissbrauch
- Eine Praktikantin wird von einem älteren Kollegen sexuell belästigt, traut sich aber nicht, etwas zu sagen, aus Angst um ihre berufliche Zukunft.
- Eine Mitarbeiterin wird nach einer Zurückweisung plötzlich mit schlechteren Arbeitsaufgaben oder negativen Beurteilungen konfrontiert.
- Ein Vorgesetzter macht eine Beförderung davon abhängig, dass sich eine Kollegin auf ein „privates Abendessen“ mit ihm einlässt.
Orte, an denen die Übergriffe häufiger stattfinden
- Sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz treten häufig in Räumen auf, in denen sich Personen unbeobachtet oder in einer Machtposition befinden. So finden in Büros mit verschlossenen Türen oder in Umkleideräumen eher Übergriffe statt, ebenso bei Feiern oder Betriebsausflügen, wo die Stimmung gelockert ist. Haben Sie als Betriebsrat das im Hinterkopf.