WISSENSWERTES

Achtung: Einkommensgrenze für Elterngeld wurde gesenkt

Der demografische Wandel schlägt jetzt schon erbarmungslos zu. Die Geburtenrate ist weiter rückläufig. Schade, dass es Familien immer noch nicht wirklich leichter gemacht wird. Die Senkung der Einkommensgrenze für das Elterngeld passt da doch gut ins Bild.

Maria Markatou

09.05.2025 · 1 Min Lesezeit

Neue Grenze gilt seit 1.4.2025

Arbeitnehmer und Selbstständige erhalten Elterngeld, wenn sie nach der Geburt des Kindes erst einmal gar nicht oder weniger arbeiten wollen. Dabei erhalten sie mindestens 300 € und maximal 1.800 € im Monat, je nach Nettoverdienst vor der Geburt. Besserverdienende sollen nicht am Elterngeld teilnehmen, deswegen haben Paare und Alleinerziehende ab einem Jahreseinkommen von 175.000 € seit dem 1.4.2025 keinen Anspruch auf Elterngeld mehr. Vorher lag die Grenze bei 200.000 €.

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!