Neue Grenze gilt seit 1.4.2025
Arbeitnehmer und Selbstständige erhalten Elterngeld, wenn sie nach der Geburt des Kindes erst einmal gar nicht oder weniger arbeiten wollen. Dabei erhalten sie mindestens 300 € und maximal 1.800 € im Monat, je nach Nettoverdienst vor der Geburt. Besserverdienende sollen nicht am Elterngeld teilnehmen, deswegen haben Paare und Alleinerziehende ab einem Jahreseinkommen von 175.000 € seit dem 1.4.2025 keinen Anspruch auf Elterngeld mehr. Vorher lag die Grenze bei 200.000 €.
Informieren Sie die Kollegen
Geben Sie diese Neuigkeit an Ihre Kollegen und Kolleginnen weiter – nicht, dass diese bei der Familienplanung noch mit den alten Beträgen kalkulieren. 175.000 € sind sicher nicht wenig, dennoch stößt die Absenkung etwas auf. Ich denke, man hätte an anderen Stellen mehr einsparen können. Und ist es ja nicht so, dass es durch die Einsparungen beim Elterngeld zu einer sichtbaren Umverteilung an Bedürftigere gekommen wäre. Aber so funktioniert unser Staat eben nicht!