Neue Grenze gilt seit 1.4.2025
Arbeitnehmer und Selbstständige erhalten Elterngeld, wenn sie nach der Geburt des Kindes erst einmal gar nicht oder weniger arbeiten wollen. Dabei erhalten sie mindestens 300 € und maximal 1.800 € im Monat, je nach Nettoverdienst vor der Geburt. Besserverdienende sollen nicht am Elterngeld teilnehmen, deswegen haben Paare und Alleinerziehende ab einem Jahreseinkommen von 175.000 € seit dem 1.4.2025 keinen Anspruch auf Elterngeld mehr. Vorher lag die Grenze bei 200.000 €.