In der Frischetheke eines Supermarktes befindet sich hin und wieder auch verdorbenes Obst oder Gemüse. Meist sind die Arbeitnehmer bemüht, die faulen Stücke schnell zu beseitigen. Wird dabei etwas übersehen, stellt sich die Frage, wer dafür verantwortlich ist. Eine Kündigung des stellvertretenden Filialleiters wegen verdorbenem Obst in der Frischetheke ist jedenfalls nicht immer gerechtfertigt (Arbeitsgericht Siegburg, 26.6.2024, Az. 3 Ca 386/24).

