Aktuelle Rechtsprechung

Direktorin des RBB unterliegt mit Kündigungsschutzklage

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat Anfang Juli dieses Jahres entschieden, dass der Dienstvertrag zwischen dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) und seiner juristischen Direktorin nicht sittenwidrig sei. Das im Dienstvertrag vereinbarte Übergangsgeld zwischen der Beendigung des Dienstverhältnisses und dem Renteneintritt sei grundsätzlich nicht zu beanstanden (LAG Berlin-Brandenburg, 2.7.2024, Az. 7 Sa 1125/23).

Friederike Becker-Lerchner

15.08.2024 · 2 Min Lesezeit

Arbeitnehmerin legt Kündigungsschutzklage ein

Der Fall: Der Arbeitgeber hatte das Beschäftigungsverhältnis mit der Arbeitnehmerin zum 2.12.2022 wegen diverser Vorwürfe gegenüber der Beschäftigten fristlos gekündigt. Zuvor hatte er der Beschäftigten bereits mitgeteilt, dass er den Dienstvertrag für nichtig erachte. Die Arbeitnehmerin hatte sich daraufhin mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung gewehrt. Vor allem aber bestand sie auf die Zahlung eines monatlichen Übergangsgeldes, das in dem Vertrag geregelt war. Zudem verlangte sie die Feststellung, dass ihr nach Renteneintritt die vereinbarte betriebliche Altersvorsorge zustehe.

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