Urteilsdienst für den Betriebsrat 13.06.2025

Nr. 13 | Juli I 2025

Top-Thema: KOSTENBEWUSSTSEIN – Hüten Sie sich vor diesem Fehlverhalten

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Hier dürfen Führungskräfte mehrfach wählen
Führungskräfte, die in mehreren Betrieben desselben Unternehmens Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer führen und in all diesen Betrieben eingegliedert sind, dürfen in all diesen Betrieben an einer Betriebsratswahl teilnehmen. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hervor (22.5.2025, Az. 7 ABR 28/24).
Dienstfreie Zeit an Bord ist kein Bereitschaftsdienst
Wer an Bord eines Schiffes oder Flugzeugs arbeitet und mit dem jeweiligen Verkehrsmittel länger unterwegs ist, hat in der Regel an Bord während einer längeren Fahrt bzw. eines längeren Flugs Pausen bzw. dienstfreie Zeiten. Normalerweise gilt an Bord grundsätzlich ein Alkohol- bzw. Drogenverbot. Denn nur so kann sichergestellt werden, dass in einem Notfall alle die erteilten Anweisungen richtig umsetzen. Diese dienstfreie Zeit an Bord ist allerdings trotz Alkoholverbots kein Bereitschaftsdienst. Das hat das Arbeitsgericht Hamburg entschieden (11.4.2025, Az. See 1 Ca 180/23).
Wann eine Kündigung wegen einer Krankmeldung eine unzulässige Maßregelung ist
Ist ein Mitarbeiter krank und legt er seinem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vor bzw. sorgt er durch den Besuch beim Arzt dafür, dass diese ausgestellt wird und für den Arbeitgeber abrufbar ist, darf er der Arbeit für den entsprechenden Zeitraum fernbleiben. Der Arbeitgeber darf dem bzw. der Beschäftigten zudem nicht wegen der Krankheit kündigen. Eine Kündigung aus Anlass einer Krankheit ist allerdings nur dann eine unzulässige Maßregelung und kann ein Verstoß gegen das Maßregelverbot (§ 612a BGB) sein, wenn gerade das zulässige Fernbleiben von der Arbeit sanktioniert werden soll (Landesarbeitsgericht Hessen, 28.3.2025, Az. 10 SLa 916/24).
Hüten Sie sich vor diesem Fehlverhalten
Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Kosten Ihrer Betriebsratsarbeit zu tragen (§ 40 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)). Das heißt aber natürlich nicht, dass er jede Ausgabe tragen muss. Gerade in Zeiten knapper Kassen kommt es häufiger zu Auseinandersetzungen darüber, welche Kosten er tatsächlich übernehmen muss und wann er die Übernahme verweigern darf.
So können Sie und Ihre Kollegen Ihren Urlaub beantragen
Fragen und Probleme rund um das Thema Urlaub sind ein Dauerbrenner zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten. Immer wieder kommt es zu Auseinandersetzungen darüber, wer wann in den wohlverdienten Urlaub gehen darf. Denn wenn es um die Urlaubsplanung geht, denken viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zunächst einmal an sich. Darüber hinaus gehören auch Streitigkeiten, wem wie viel Urlaub zusteht und bis wann dieser genommen werden muss, zum Betriebsalltag.
Abmahnung wegen Aufrufs im Internet hier unrechtmäßig
Die Freie Universität Berlin hatte ein Mitglied der ver.di-Betriebsgruppe wegen eines Aufrufs im Internet abgemahnt. Das Arbeitsgericht Berlin hat diese Abmahnung jedoch für unrechtmäßig erklärt (6.5.2025, Az. 22 Ca 11081/24).
Anspruch auf mehr Geld nur bei Folgeerscheinungen
Wer einen Arbeitsunfall erleidet, ist in der Regel durch den Arbeitgeber versichert, und die notwendige Heilbehandlung über die Berufsgenossenschaft. Das gilt im Zweifel auch für Folgeschäden. Diese müssen allerdings in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Arbeitsunfall stehen. Leidet jemand schon vorher an einer chronischen Schmerzstörung, müssen spätere gesundheitliche Beschwerden oder Einschränkungen eindeutig auf den Unfall zurückzuführen sein. Das stellt eine kürzlich veröffentlichte Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg klar (27.1.2025, Az. L 1 U 2398/23).

Arbeitshilfen

  • So regeln Sie die betriebliche Altersvorsorge sinnvoll mit Ihrem Arbeitgeber
  • Schritt-für-Schritt-Anleitung: Urlaubsanspruch prüfen
  • Übersicht: Freistellung erforderlich?
  • Übersicht: Beispiele, wann keine Erforderlichkeit gegeben ist
  • Übersicht: 3 Voraussetzungen für die Kostenübernahme