PRAXISWISSEN FÜR DEN BETRIEBSRAT
So können Sie und Ihre Kollegen Ihren Urlaub beantragen
Fragen und Probleme rund um das Thema Urlaub sind ein Dauerbrenner zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten. Immer wieder kommt es zu Auseinandersetzungen darüber, wer wann in den wohlverdienten Urlaub gehen darf. Denn wenn es um die Urlaubsplanung geht, denken viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zunächst einmal an sich. Darüber hinaus gehören auch Streitigkeiten, wem wie viel Urlaub zusteht und bis wann dieser genommen werden muss, zum Betriebsalltag.
Friederike Becker-Lerchner
13.06.2025
·
1 Min Lesezeit
Ihr Arbeitgeber gewährt den Urlaub
Für die Genehmigung des Urlaubs ist Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin zuständig. Allerdings hat Ihr Arbeitgeber grundsätzlich Ihre sowie die Urlaubswünsche Ihrer Kolleginnen und Kollegen zu berücksichtigen (§ 7 Abs. 1 Satz 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)).
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