Arbeiten Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer überwiegend im Homeoffice und kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen ihnen und ihrem Arbeitgeber, kann die Tatsache des ausschließlichen Homeoffice-Einsatzes Auswirkungen auf den Gerichtsstandort haben. Das lässt sich einer neuen Entscheidung des Arbeitsgerichts Gera entnehmen (6.3.2025, Az. 4 Ca 131/25).
